Grüne Europagruppe Grüne EFA

Ökolandbau und ländliche Räume

12.04.2018

Zukunft der GAP braucht starken Rückhalt und muss auf Nachhaltigkeit setzen

Zur heute im europäischen Parlament stattfindenden Konferenz der Grünen / EFA mit dem Titel „GAP-Reform: auf dem Weg zu einem fairen/wirtschaftlichen/stabilen Einkommen und einer agrarökologischen Landwirtschaft“ erklärt Martin Häusling, Sprecher der Grünen/EFA im Agrarausschuss des Europäischen Parlaments und Mitglied im Umweltausschuss:

„Die präsentierten Kommissions-Leitlinien einer neuen GAP im November letzten Jahres, lassen erkennen, dass die bevorstehende Verkündung des EU-Haushalts im Mai und die Legislativvorschläge der Kommission zur gemeinsamen Agrarpolitik Anfang Juni, innerhalb kürzester Zeit auf überstürzte Art und Weise die Weichen für unsere künftige Agrarpolitik gestellt werden.
 Einige Expert*innen befürchten – nachdem die Kommission ihre Initiativstellungnahme zur GAP abgegeben hat – dass die Agrarpolitik wieder in eine Politik der einzelnen Mitgliedstaaten zerfällt und die dringenden Problemfelder wie Klima- oder Umweltschutz sowie den bedrohlichen Verlust der Biodiversität völlig ungelöst lässt. Die dringenden Aufgaben können aber nur durch einen einheitlichen Rahmenvorgaben  und Kontrollen über die Kommission eingehalten werden.
Das sogenannte "new delivery modell" der Kommission wird den drängenden agrarökologischen Problemen nicht gerecht. Den EU-Mitgliedstaaten soll perspektivisch mehr Verantwortung übertragen werden. Ob die von der EU gesetzten Zielwerte eingehalten werden, oder nicht würde somit zukünftig von den EU-Staaten und dem Funktionieren deren Kontrollapparate/Verwaltungsapparate abhängen.
Ich sehe dies äußerst kritisch. Eine nachträgliche Evaluierung, ob Agrargelder zielführend eingesetzte wurden, geht zudem auf drängende Probleme, wie Artenschwund und Klimakrise, nicht ein und verschiebt die Herausforderung der Überprüfung und Einforderung von Rückzahlungsforderungen auf unterschiedlich ambitionierte und wechselnde Regierungen in Europa.
Die Konferenz hat einmal mehr gezeigt, die Kommission muss starke Vorgaben machen, damit die Wertschöpfung im ländlichen Raum verbleibt und für stabile Einkommen sorgt, unser Wasser und unsere Luft wieder sauber werden und der Landwirtschaft hierfür gangbare Wege aufgezeigt werden. Es kann allerdings keine nachhaltige ökologische Agrarpolitik geben, wenn die Kommission gleichzeitig an ihrer Exportstrategie festhält und mit billiger Massenproduktion auf den Weltmarkt drängt."

11.04.2018

EP-TV: Growing trust in the organic boom

2018 04 10 mh EP TV Organic boomDie Nachfrage nach Bio-Lebensmitteln und einer nachhaltigen Landwirtschaft in Europa wächst. Diesen Schwung unterstützen wir Grüne mit politischen Initiativen zum Artenschutz, zur Biodiversität und zu einer ökologischen Agrarförderung. Der Beitrag im Parlamentsfernsehen zeigt einen kleinen Ausschnitt der Arbeit im Europäischen Parlament.

17.03.2018

Wie wir das Artensterben stoppen können - Ökologische Landwirtschaft fördern und artenfreundlich gärtnern

180317 VA cölbeSamstag 17. März, 15:00 Uhr, Hof Fleckenbühl, Schönstadt

Flugblatt zum Download

Nach den Impulsvorträgen und der Diskussion haben alle die Gelegenheit, die Vortragenden und die weiteren Fachleute für naturnahes Gärtnern und die ökologische Landwirtschaf kennenzulernen.

23.02.2018

Fachtagung: Alles Bio oder was in Hessen – wie geht es weiter?

180223 alles biovon 13:00 – 16:00 Uhr im  Hessischer Landtag, Medienraum
Veranstalter: Grüne Fraktion im Hessischen Landtag
Einladung mit Programm

20.02.2018

Budgetkürzung und Renationalisierung statt Ökologisierung: Kommission ignoriert die Zeichen der Zeit!

Zum heute im Europäischen Parlament vorgestellten Bericht des EUGH zum „Greening“ und der morgigen Debatte im Agrarausschuss mit EU-Kommissar Günther Oettinger, in der es um die Finanzierung der künftigen Agrarpolitik (GAP 2020) geht, erklärt Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Fraktion Die Grünen/EFA im Europaparlament:

„Das heute im Parlament vorgestellte Gutachten des Europäischen Rechnungshofes belegt die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform der EU-Agrarpolitik. Der Rechnungshof bestätigt andere Untersuchungen, wonach das „Greening“ den beabsichtigten ökologischen Effekt nicht einlöst, sondern lediglich als „eine komplexere Regelung zur Einkommensstützung“ wirkt. Der schwache Versuch der EU-Agrarreform 2013, Direktzahlungen an ein Minimum ökologischer Leistungen zu binden, ist krachend gescheitert, und zwar ökologisch und auch ökonomisch.
Der Vorschlag für die Agrarpolitik nach 2020, den die EU-Kommission Ende 2017 vorgelegt hat, ignoriert vor dem Hintergrund des Artenschwunds und der sich anbahnenden Klimakatastrophe völlig die dringende Notwendigkeit einer Ökologisierung der europäischen Landwirtschaft. Stattdessen schiebt Agrarkommissar Hogan in seinem Vorschlag die Verantwortung den Mitgliedstaaten zu und riskiert damit Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt genauso, wie ein nationales Tableau der Beliebigkeiten im Bereich notwendiger Ökologisierungen.
Unserem Haushaltskommissar Günther Oettinger fallen zu dem Thema nur Kürzungen der Direktzahlungen ein. Sowohl Phil Hogan als auch Günther Oettinger ignorieren damit die gesellschaftlichen Erwartungen an eine Reform der Agrarpolitik, die sie insbesondere in Zeiten wachsender Aufgaben und Ausgaben für die Stabilisierung der ländlichen Räume in der Europäischen Union umso konsequenter vorantreiben müssten. Genau diese Notwendigkeit aber blenden sie aus. Ich sehe darin ein kolossales Politikversagen.
Ich erwarte von der EU-Kommission und allen gesetzgebenden Akteuren, dass die Vorschläge über den mehrjährigen Finanzrahmen und die Reform der EU-Agrarpolitik ab 2020 gemeinsam beraten und entschieden werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass echte Reformansätze eine ausreichende finanzielle Unterstützung bekommen. Wir müssen endlich eine Politik beenden, die einseitig auf Produktionssteigerung und Export orientiert ist.“

Mehr Informationen:
•    Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofes zur Wirksamkeit der Ökologisierung (Greening-Maßnahmen)vom 12. Dezember 2017
•    Vorschläge der EU-Kommission für die Beratungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen vom 14. Februar 2018
•   Mitteilung der EU-Kommission zur „Ernährung und Landwirtschaft der Zukunft“vom 29. November 2017  und  Kommentar Wissenschaftlergremium „Arbeitet die EU an einer wirklichen Verbesserung der GAP?“(18.2.2018)
•    Studie im Auftrag von Martin Häusling: „Fundamente statt Säulen: Vorschläge für eine Neuausrichtung der europäischen Agrarpolitik"
•    Standpunkt Martin Häusling zur GAP 2020

16.01.2018

"Ländlichen Raum stärken und Ökomodellregion Odenwald"

Mein Südhessen -  Zell/Odenwaldkreis - Im vollbesetzten Gasthof "Zur Krone" in Bad König/Zell konnten die Odenwälder GRÜNEN zum diesjährigen Neujahrsempfang den profilierten Europapolitiker Martin Häusling als Gastredner willkommen heißen. Außerdem begrüßten die GRÜNEN den Landrat des Odenwaldkreises, Frank Matiaske und Vertreter/innen verschiedener Parteien und gesellschaftlicher Organisationen als Gäste.

190114 KV Odenwald2Die Odenwälder GRÜNEN treten, so das Sprecherteam Petra Neubert und Jonas Schönefeld, für folgende Ziele im Odenwaldkreis ein: den Klimaschutz, die Stärkung der ökologischen Landwirtschaft und des Verbraucherschutzes, die Ökomodellregion Odenwald, die Sicherung der Existenz der lokalen Landwirte, den Tierschutz und die Energiewende.

Der Gastredner Martin Häusling erklärte, dass der ländliche Raum stärker gefördert werden müsse.

22.11.2017

Neue Öko-Verordnung: Entscheidende Hürde genommen

Nach der entscheidenden Zustimmung des Agrarausschusses des Europäischen Parlaments am heutigen Mittwoch ist nach drei Jahren mühevoller Verhandlungen eine der letzten wesentlichen Hürden für die neue Öko-Verordnung genommen. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen/EFA im Europäischen Parlament und Berichterstatter für die Öko-Verordnung, kommentiert die wegweisende Entscheidung:

„Ich sehe in der künftigen Verordnung einen enormen Fortschritt für die ökologisch arbeitenden Landwirte, aber für die Bio-Lebensmittelbranche insgesamt und  nicht zuletzt natürlich für den Verbraucher. Gerade die Kunden werden in Zukunft noch mehr auf die Qualitäten des biologischen Landbaus vertrauen können. Dabei geht es etwa darum, dass die Landwirte, aber auch die Verarbeiter ihre Öko-Ware besser vor ungewollten Kontaminationen durch Pestizide aus der konventionellen Landwirtschaft zu bewahren.
Ich sehe darin ein klares Plus zur Stärkung des Vertrauens in die Leistungen des ökologischen Landbaus und damit eine Stärkung des Bio-Siegels insgesamt. Das Vertrauen in die Erzeugnisse ist das höchste Gut, das Öko-Bauern und Öko-Hersteller besitzen. Die neue Verordnung wird helfen, dieses unwiederbringliche Kapital zu schützen.
Die Verbraucher aber auch der gesamte binnenländische Öko-Markt werden darüber hinaus von neuen Importregelungen profitieren. Das künftige Reglement wird dafür sorgen,  dass Importe zweifelhafter Herkunft unmöglich werden, da nunmehr die europäischen Anbauregelungen auch für Einfuhren aus Drittstaaten gelten.
Mit dem neuen Regelwerk geht zudem ein langgehegter Wunsch der Branche nach Abweichung vom sonst üblichen Saatgutrecht in Erfüllung. Bio-Saatgut muss nicht länger Industrie-freundlichen Kriterien etwa zur Gleichförmigkeit Stand halten. Damit ist endlich der Weg frei für die kommerzielle Verwendung alter Landsorten, die nunmehr frei vermarktet werden dürfen.“

Das neue Bio-Recht soll am 1.1.2021 nach der finalen Zustimmung durch das Parlament sowie den Agrarrat in Kraft treten.

16.11.2017

Euractiv - Organic farming in the EU needs passion, clear rules and controls

EURACTIV.com
By Bart Staes, Claude Turmes, José Bové, Martin Häusling, Molly Scott Cato and Philippe Lamberts | Greens / EFA Group in the European Parliament

Food security and global peace go hand in hand. The EU’s proposed organic food regulation is not perfect, but it is a step towards the sustainable food system we need, write a group of Green MEPs.

16.11.2017

Öko-Verordnung: Grünen/EFA-Fraktion im EU-Parlament fordert endlich Verabschiedung

Am Montag stimmen die EU-Mitgliedstaaten über den ausgehandelten Kompromiss für eine neue EU Öko-Verordnung im Sonderausschuss Landwirtschaft des Rates ab. Am Mittwoch folgt die Abstimmung im Agrarausschuss des Europäischen Parlaments. Der Vorsitzende der Grünen/EFA-Fraktion Philippe Lamberts fordert eine rasche Einigung:

„Die Grünen/EFA-Fraktion fordert die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten auf, für den im Juli aushandelten Kompromisses zur EU-Öko-Verordnung zu stimmen. Es ist wichtig, dass nach drei Jahren zäher Verhandlungen für alle Beteiligten Planungssicherheit entsteht. Die geltende Gesetzgebung zum Öko-Anbau ist überholt. Sie enthält zu viele Ausnahmeregelungen und Unsicherheiten, die den Anforderungen einer schnellen Entwicklung der Biomärkte nicht mehr gerecht werden.“


Martin Häusling, Berichterstatter des Europäischen Parlaments und Verhandlungsführer, sagt:

„Die Verordnung bringt eindeutig Fortschritte für die Biolandwirte und die Verbraucher: Kontrollen bei Bio-Importen aus Drittländern werden in der neuen Verordnung klarer gefasst und die jetzigen 64 unterschiedlichen Standards vereinheitlicht, womit Betrugsfälle schneller aufgedeckt und vermieden werden können. Die Vorsorge gegen Kontaminierungen mit Pestiziden wird verstärkt. Das Prinzip der bodengebundenen Erzeugung wurde verteidigt. Und ökologisch gezüchtetes und vermehrtes Saatgut sowie für die biologische Erzeugung geeignete Nutztiere sollen in Zukunft nicht mehr die Ausnahme sondern die Regel sein.

Die Bedenken einiger EU-Mitgliedstaaten gegen die neue Verordnung sind ausgeräumt. Die estnische Präsidentschaft hat eine ausgezeichnete Arbeit bei der Fertigstellung des Kompromisstextes geleistet und sollte sowohl im Rat als auch im Europäischen Parlament Unterstützung bekommen, um die neue Verordnung auf den Weg zu bringen.“

 

Weitere Informationen:
Euractiv-Gastbeitrag "Organic farming: progress in EU seeds and agricultural biodiversity" von Blanche Magarinos-Rey, RA
http://guests.blogactiv.eu/2017/11/15/organic-farming-progress-in-eu-seeds-and-agricultural-biodiversity/

17.10.2017

Biomarkt-Info - Rückblick: Diskussion zur EU-Öko-Verordnung

Biomarkt-Info
Abgeordnete und Verbandssprecher aus Unternehmen und Landwirtschaft debattierten bei einer Podiumsveranstaltung zur neuen EU-Ökoverordnung in Berlin mit Verantwortlichen aus deutschen und europäischen Behörden. Eingeladen hatte Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen/EFA im Europäischen Parlament und Berichterstatter des Parlaments.

Pestizidspuren auf Ökofeldern

Ein wichtiges Thema der Debatte war der Umgang mit Pestizidspuren, die unbeabsichtigt von Nachbarfeldern auf den Ökoacker verweht werden. Häusling und der stellvertretende Berichterstatter Norbert Lins (EVP) erklärten, dass der jetzt vorliegende Verordnungsvorschlag von 16 EU-Staaten kritisch gesehen werde, da darin keine besonderen Grenzwerte für Pestizidreste enthalten seien. Darunter Länder wie Belgien, Italien oder die Slowakei, die bereits besondere Grenzwerte oder gar eine Nulltoleranz haben.

Wo auch in Zukunft keine Grenzwerte eingeführt werden, gelte es das Verbrauchervertrauen über eine Intensivierung der Vorsorge zu stärken, so Häusling. Zu einer solchen Vorsorge sind die Landwirte bereits heute verpflichtet, bekräftigte Nicolas Verlet, Chef der Ökolandbauabteilung bei der Generaldirektion Umwelt. Verlet versuchte Befürchtungen der Landwirte über zu hohe Auflagen bei der Vermeidung von beispielsweise Verwehungen zu zerstreuen: Es gehe allein darum, in Fällen eines „begründeten Verdachts“ aktiv zu werden und „angemessene“ Vorsorge gegen Kontaminationen von konventionellen Feldern oder Vermischung in der Transport- und Verarbeitungskette zu betreiben. Zudem soll vier Jahre nach Einführung der neuen Verordnung Bilanz gezogen und eventuell über eine Verschärfung der Regelungen nachgedacht werden.

Bio-Importe aus Drittländern

Wesentliche Verbesserungen erwarten Häusling und Lins von der künftigen Anforderung an Erzeuger aus Drittstaaten, ihre Produkte gemäß den europäischen Standards zu erzeugen. Diese grundsätzliche Abkehr vom Äquivalenzprinzip, bei dem bisher die Öko-Standards des jeweiligen Lands als ausreichend anerkannt werden, sei wegen der enormen Mengensteigerung der Importe vor allem auch aus dem europäischen Nicht-EU-Staaten nötig geworden, erklärten Häusling und Lins.

Klaus Rapp, Bio-Bauer aus Österreich, betonte, wie wichtig es für den Ökolandbau ist, ökologisch gezüchtetes Saatgut verwenden zu können. Dafür liefere die künftige Verordnung erstmals eine fundierte Grundlage.

13.10.2017

Öko-Verordnung: Vorteile überwiegen die Nachteile – In Europa ist vieles ein Kompromiss!

Diskussion zur Öko-Verordnung am 13.10.17 in Berlin

Die Diskussion um die neue EU-Ökoverordnung geht in die letzte Phase. Bei einer Podiumsveranstaltung in Berlin, zu der Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen/EFA im Europäischen Parlament und Berichterstatter des Parlaments in dieser Frage eingeladen hatte, debattierten Abgeordnete, Verbandssprecher aus Unternehmen und Landwirtschaft mit Verantwortlichen aus deutschen und europäischen Behörden die letzten strittigen Details.

Im Zentrum der Debatte, das zeigte sich am heutigen Freitag im Haus der Europäischen Kommission in Berlin erneut, stehen vor allem Fragen um die künftigen Kontrollmechanismen, die neuen Anforderungen an die Importe ökologisch erzeugter Lebensmittel in die EU sowie die, nicht nur aus Sicht der Landwirte, sondern vor allem auch aus Verbrauchersicht interessante Frage von Pestizidspuren, die unbeabsichtigt  von Nachbarfeldern auf den Ökoacker verweht wurden.

Häusling und der stellvertretende Berichterstatter, Norbert Lins (EVP) verwiesen auf die Tatsache, dass 16 EU-Staaten den jetzt vorliegenden Vorschlag, keine besonderen Grenzwerte für Pestizidreste zu verankern und stattdessen auf den Prozess der biologischen Erzeugung zu vertrauen, äußerst kritisch sehen. Darunter befinden sich Länder wie Belgien, Italien oder die Slowakei, die bereits heute besondere Grenzwerte oder gar eine Nulltoleranz haben. Diese unterschiedlichen Sichtweisen mussten die Verhandler im Trilog in Einklang bringen.

Dort, wo auch künftig keine Grenzwerte eingeführt werden sollen,  gelte es, so Häusling, das Verbrauchervertrauen über eine Intensivierung der Vorsorge stärken. Zu dieser Vorsorge, bekräftigte Nicolas Verlet, Chef der Ökolandbauabteilung bei der Generaldirektion Umwelt,  sind die Landwirte bereits heute verpflichtet. Verlet versuchte Befürchtungen der Landwirte über zu hohe Auflagen bei der Vermeidung etwa von Verwehungen zu zerstreuen: Es gehe allein darum, in Fällen eines „begründeten Verdachts“ aktiv zu werden und „angemessene“ Vorsorge gegen Kontaminationen von konventionellen Feldern oder Vermischung in der Transport- und Verarbeitungskette zu betreiben. Zudem soll vier Jahre nach Einführung der neuen Verordnung Bilanz gezogen und eventuell über eine Verschärfung der Regelungen nachgedacht werden.

Klaus Rapp vom Unternehmen Arche Noah und Bio-Bauer aus Österreich betonte, wie wichtig es für den Ökolandbau ist, ökologisch gezüchtetes Saatgut verwenden zu können. Dafür liefert die künftige Verordnung erstmals eine fundierte Grundlage.
Wesentliche Verbesserungen erwarten Häusling und Lins von der künftigen Anforderung an Erzeuger aus Drittstaaten, ihre Produkte gemäß den europäischen Standards zu erzeugen. Diese  grundsätzliche Abkehr vom Äquivalenzprinzip, bei dem bisher die Öko-Standards des jeweiligen Lands als ausreichend anerkennt werden, sei wegen der enormen Mengensteigerung der Importe vor allem auch aus dem europäischen Nicht-EU-Staaten nötig geworden, sagten Häusling und Lins.

„Wie kann es sein“, fragte Häusling, „dass Öko-Weizen aus der Ukraine zum Preis von 20 Euro je Doppelzentner nach Europa eingeführt werden kann? Das liegt sicher nicht an den billigen Böden in der Ukraine, sondern an schwächeren Vorschriften bei der Erzeugung“.

Letztes Briefing zum Trilog zur Öko-Verordnung vom Juli 2017

29.06.2017

Trilog-Einigung zur EU-Ökoverordnung: Europäische Einigung ist Mehrwert für Erzeuger und Verbraucher

Trilog-Einigung zur EU-Ökoverordnung: Europäische Einigung ist Mehrwert für Erzeuger und Verbraucher

Zum gestrigen  Abschluss der Triolog-Verhandlungen für eine neue Öko-Verordnung sagt Martin Häusling, Berichterstatter des Europäischen Parlament:

„Ich bin froh, dass nach drei Jahren Verhandlung am Ende ein Ergebnis steht, das für die Erzeugung ökologischer Lebensmittel erhebliche Verbesserungen gegenüber dem bestehenden Recht liefert. Wenn wir uns gegenüber der Kommission auch nicht in allen Punkten durchsetzen konnten, so sorgt das neue Recht dennoch in zentralen Punkten für deutliche Fortschritte. Sie sind nicht nur für Landwirte und Verarbeiter, sondern gerade auch für Verbraucher von hoher Bedeutung. Für Öko-Bauern ist garantiert: Es gibt im Wesentlichen keine Änderung zum Status quo.
Dank des Widerstands des Europaparlaments wird es keinen allgemeinen Grenzwert geben, der zu einer automatischen Dezertifizierung führt. Stattdessen sollen Vorsorgemaßnahmen strikter gehandhabt werden, um Kontaminationen auszuschließen. Nur bei schwerem Betrug und vorsätzlichem Handeln gefährden Betriebe ihre Zertifizierung.
Die Regelung sieht vor, dass Bauern, Verarbeiter, Händler oder Importeure bei Verdacht das Produkt separieren und überprüfen, ob der Verdacht nachhaltig begründet ist. In diesem Fall soll die Vermarktung gestoppt und die Ursache der Verunreinigung untersucht werden. Sollte sich die Verunreinigung als Verstoß bestätigen, muss das Produkt konventionell vermarktet werden. In Deutschland ist das schon jetzt der Status quo.
Zudem wird eine Untersuchung der EU bis 2024 Klarheit schaffen, an welchen Stellen Kontaminationen überhaupt stattfinden – auf dem Acker, beim Transport oder der Verarbeitung.
Außerdem ist jetzt klar gestellt, dass Importe aus Drittländern endlich auch den EU-Standard einhalten müssen. Die Kommission kann aber Abweichungen in einer Übergangsphase von zwei Jahren dulden. Danach werden auch diese Waren den hohen Level, auf den wir in Europa Wert legen, aufweisen.
Um Betrug auszuschließen, bleibt die jährliche Kontrolle entlang der Lieferkette die Regel. Betriebe, die über mehrere Jahre alle Auflagen strikt eingehalten haben, müssen sich spätestens nach zwei Jahren kontrollieren lassen. Wir konnten die Absicht der Kommission, die Kontrollen nur noch risikoorientiert anzusetzen, erfolgreich abwehren.

Klarheit gibt es bei der Herkunft ökologischen Saatguts: Ohne besondere Zertifizierung können nun auch ökologisch erzeugte Landsorten vermarktet werden. Innerhalb einer Übergangsfrist von 15 Jahren müssen dann auch Saatgut sowie die tierische Nachzucht aus ökologischen Quellen stammen, wenn Datenbanken ihre Verfügbarkeit darstellen. Auch dies, meine ich, ist nicht nur aus Sicht der Biobauern, sondern auch im Sinne der Verbraucher ein deutlicher Fortschritt.
Einigung gab es auch beim Unter-Glas-Anbau: Die nordische Länder Finnland, Schweden und Dänemark werden zwar für ihren bestehenden Glashausanbau, bei dem die Pflanzen nicht im Boden, sondern in ausgestalteten Beeten gezogen werden, eine Ausnahmeregelung von 10 Jahren erhalten. Es bleibt aber für die Zukunft beim ökologischen Prinzip des bodengebundenen Anbaus, womit die sich ausbreitende Unterglas Erzeugung auf Substraten nur ausnahmsweise zugelassen wird.“

Weitere Informationen:
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26.06.2017

EU-Öko-Verordnung: EU-Agrarrat setzt starkes Signal für Möglichkeit zur Einigung

Zum Ergebnis des heutigen Sonder-Agrar-Rates zur EU-Öko-Verordnung erklärt Martin Häusling, Berichterstatter des Europäischen Parlaments:

„Mit der heutigen Einigung im EU-Agrarrat haben die EU-Mitgliedsstaaten die Grundlage gelegt, um am 28. Juni in den Trilog-Verhandlungen mit EU-Kommission und Europäischem Parlament noch eine Einigung zur EU-Öko-Verordnung zu erreichen.
Es ist ein gutes und starkes Signal, dass auch in schwierigen Sachverhalten eine Einigung in Europa möglich ist.
In der Trilog-Sitzung am Mittwoch wird es jetzt darauf ankommen, in den noch letzten strittigen Punkten tragfähige Kompromisse zu erreichen, die insbesondere bei Importen und Kontrollen, aber auch bei Saatgut und Ausnahmegenehmigung den europäischen Mehrwert hervor bringen, den der Öko-Sektor wie die Verbraucher zu Recht von der Reform der Verordnung erwarten.“


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14.06.2017

Europaparlament stimmt für Pestizid-Verbot auf ökologischen Vorrangflächen

Zur heutigen Parlaments-Abstimmung über einen Antrag der EPP-Fraktion gegen das von der EU-Kommission vorgeschlagene Pestizid-Verbot auf ökologischen Vorrangflächen erklärt Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Fraktion Die Grünen/EFA, Mitglied im Agrar- und Umweltausschuss des Europaparlaments:

„Ich bin erleichtert, dass es einer Gruppe konservativer Agrarpolitiker nicht gelungen ist, das vorgeschlagene Pestizid-Verbot durch das Europäische Parlament aus fadenscheinigen Verfahrensgründen zu Fall zu bringen.
Mit dem Vorschlag überschreitet die Kommission weder ihre Kompetenzen noch handelt sie undemokratisch. Er ist allenfalls eine überfällige Reaktion auf die Vereinbarung der letzten Agrarreform, auf zumindest fünf Prozent aller landwirtschaftlich genutzten Flächen ökologischen vor ökonomischen Interessen Vorrang zu gewähren.
Zahlreiche Untersuchungen bestätigen, dass diese sogenannten Greening-Flächen in der derzeitigen Ausgestaltung diesem Anspruch nicht gerecht werden konnten. Der Biodiversitätsverlust in Europas Agrarlandschaften setzt sich unvermindert fort und steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem ebenso unvermindert steigenden Pestizid-Einsatz in der Landwirtschaft.
Das Verbot kippen zu wollen, heißt, diese Fakten zu ignorieren und sich den kleinsten Schritt für eine bessere Landwirtschaft zu verweigern. Es gegen den vorgeblichen Untergang des Eiweißpflanzanbaus in Deutschland auszuspielen, spricht weiteren Fakten Hohn: Mit einer Eiweißpflanzen-Prämie, wie sie andere Mitgliedsstaaten eingerichtet haben, wäre eine wesentlich bessere Förderung möglich gewesen.“

31.05.2017

Revision EU-Ökoverordnung: Sieg der Partikular-Interessen

Den Abbruch der Verhandlungen zur Revision der EU-Öko-Verordnung seitens des EU-Rates kommentiert Martin Häusling, Verhandlungsführer des EU-Parlaments und agrar- und umweltpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament:

„Was wir am Beispiel der Debatten um die EU-Öko-Verordnung erleben, ist ein Spiegelbild des Zustands der gesamten EU. Wir geraten immer mehr weg von einer gemeinsamen europäischen Politik. Stattdessen gewinnen immer stärker nationale Interessen die Oberhand.

Das wird allein an der enttäuschenden, zu diesem Zeitpunkt überraschenden Absage der Verhandlungen durch die maltesische Ratspräsidentschaft, mit nur einem Satz und ohne weitere Begründung, deutlich. Statt sich um einen Kompromiss zu kümmern, der das gemeinsame Interesse an einer neuen Öko-Verordnung ausgedrückt und den finalen Trilog ermöglicht hätte, gab sie dem Drängen von 17 Einzelstaaten mit 17 verschiedenen Änderungswünschen nach. Damit obsiegen Partikularinteressen über das gemeinsame Anliegen, dringend nötige Verbesserungen im Öko-Sektor zu erreichen und die Verordnung der neuen Rechtslage auf EU-Ebene anzupassen.

Was Bio-Landwirten und Verbrauchern entgeht, bleibt es beim Scheitern, wird an wenigen Beispielen deutlich:

So liegen klare Verbesserungen für den Import von Öko-Lebensmitteln aus Drittstaaten vor, die endlich den EU-Standard auch für andernorts produzierte Waren vorschreiben und damit Wettbewerbsverzerrungen beenden. Die Betrugsbekämpfung innerhalb der EU würde durch einen verbesserten Datenaustausch erleichtert.

Saatgut würde endlich nach ökologischen Vorgaben erzeugt und regionale angepasste, widerstandsfähige Sorten erlaubt.

Zudem brauchen wir dringend Regelungen, die das Labeln von ökologisch erzeugter Babykost ermöglichen, ohne die derzeitige Praxis der Vitaminzugabe in Frage zu stellen.

Auch das Pestizidproblem ist aktuell ungelöst. Statt einheitlich mit dem Problem der Verunreinigung von Öko-Lebensmittel durch Pestizid-Abdrift von konventionellen Feldern umzugehen, werden weitere Länder scharfe Grenzwerte einführen. Gerade dagegen hatten sich deutsche Bio-Verbände gewehrt. Es träte damit das Gegenteil einer europäischen Harmonisierung ein, und das bedauere ich sehr.“

Weitere Informationen:

Die Grünen/EFA im Europäischen Parlament - Martin Häusling

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29.05.2017

Zur Beratung des EU-Ministerrats: Einigung zur Öko-Verordnung greifbar nahe

Öko-Verordnung: Mehr Schutz für EU-Ökobauern, aber auch für die Verbraucher

Die abschließende Beratung des EU-Ministerrats zur EU-Öko-Verordnung kommentiert Martin Häusling,  Berichterstatter der Grünen im Europäischen Parlament:

„In der Schlussphase der Verhandlungen über die künftige Öko-Verordnung appelliere ich an die EU-Mitgliedsstaaten, die eingeschlagene Kompromisslinie zu unterstützen.

06.07.2016

2. Briefing zum Stand der TRILOG-Verhandlungen zur EU-Öko-Verordnung

vor dem Wechsel zur Slowakischen EU-Ratspräsidentschaft

Die Trilog-Verhandlungen begannen Ende 2015 mit der luxemburgischen Ratspräsidentschaft und konnten unter niederländischem Ratsvorsitz (1.1.2016 – 30.6.2016) ein ganzes Stück weiter gebracht werden, obwohl durch den Terroranschlag in Brüssel im März der Terminkalender für die Triloge durcheinander geraten war.
Das Dossier der Öko-Verordnung ist inhaltlich und technisch sehr anspruchsvoll und komplex. Das entspricht den hohen Anforderungen und Erwartungen, die an den ökologischen Landbau und die Vermarktung und Kennzeichnung seiner Produkte gestellt werden. Das bedeutet aber auch, dass es viele technische Details zu klären gibt, was seine Zeit braucht. Die Kommission hat die ihr obliegende vermittelnde und unterstützende Rolle dabei leider nicht immer den Erwartungen entsprechend erfüllt, was den Prozess unnötig verlängert hat.

29.04.2016

EurActiv.de - Gemeinsame Agrarpolitik: Kein probates Mittel gegen den Niedergang

EurActiv.de - Immer mehr Landwirte in Europa verlieren ihre Arbeit – beschleunigt teilweise auch durch die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP), wie eine vom EU-Parlament vorgestellte Studie zeigt. Experten fordern nun Reformen und das Ende von wahllos gestreuten Nothilfen.

Eine historische Krise rüttelt an den EU-Agrarmärkten – und damit an der Existenz der europäischen Bauern: Die Warnung, die die Präsidenten der Landwirtschaftsverbände und landwirtschaftlichen Genossenschaften aus ganz Europa vergangenen Freitag in Brüssel vortrugen, wiegt schwer. Gemeinsam appellierten sie bei ihrem Krisengespräch an die EU, unmittelbare Lösungen zur Überwindung zu finden.

Eine der grundlegenden Fragen hierbei ist: Wie kann vermieden werden, dass immer mehr Betriebe aufgeben müssen und die Landwirte ihre Arbeit verlieren, und welche Rolle spielt die Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) bei der Schaffung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum? Das EU-Parlament hat nun eine Studie vorgestellt, die dieser Frage nachgeht.

Das Ergebnis, das Forscher Bernd Schuh vom österreichischen Institut für Raumplanung und ländliche Entwicklung dazu präsentierte, lautet grob: Die GAP hat keine neuen Arbeitsplätze schaffen können, lediglich das Tempo des Niedergangs von Arbeitsplätzen wurde verlangsamt. Weil GAP sich hauptsächlich über Einkommen, Kapital und Investitionen auswirkt, gingen demnach viele Jobs nach Auslaufen der Finanzierungsperiode verloren.

Strukturwandel merzt kleinere Betriebe aus

Vor allem in kleinen und mittleren Betrieben, so das ernüchternde Ergebnis, ging die Beschäftigung von Familienangehörigen und externen Arbeitnehmern europaweit 2008 bis 2014 zurück. Ausnahmen bilden nur Bulgarien, Portugal, Litauen, Slowenien, Kroatien, Lettland, Polen, Griechenland und Rumänien. Der Trend geht hin zu weniger Betrieben bei wachsender Betriebsgrößen. Weil letztere produktiver sind und in der Regel auch weniger Arbeitsplätze benötigen, gehen insgesamt weiter Arbeitsplätze verloren.

Der Zukunftsausblick der Autoren lautet also: Die Beschäftigung in der Landwirtschaft wird wegen Liberalisierung, Strukturwandel und Verlagerung von Mitteln sicher zurückgehen.

GAP ist ein Nullsummenspiel

„Das Ganze ist ein Nullsummenspiel“, kommentiert Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im EU-Parlament und Mitglied im Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, im Gespräch mit EurActiv.de die Ergennisse. Von den Mitteln würden kleine Betriebe wenig profitieren, stattdessen habe gerade die Zahlung von Geldern in der 1. Säule der GAP, also die Direktzahlungen an die Landwirte, die – bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen – je Hektar landwirtschaftlicher Fläche gewährt werden, den Strukturwandel nicht gebremst, was Arbeitsplätze vernichtet.

Das Geld müsste planvoller und gezielter für Bereiche ausgegeben werden, die Arbeitsplätze schaffen – also etwa für den Ökolandbau und Direktvermarkter, fordert Häusling. Spannend, meint er, sei jetzt, ob der Berichterstatter Eric Andrieu Ideen daraus für die nächste Agrarreform mitnimmt, wenn der Bericht im Juli zur Abstimmung kommt. „Noch geht es eher um Nothilfe und Überbrückungshilfen, die aber nicht ausreichen.“ Statt Förderung wahllos zu streuen, sollten künftig die Förderung guter Ideen und kreativer Köpfe im Vordergrund stehen.

Banken vergeben kaum Kapital an Landwirte

Zudem müsse auch die Frage behandelt werden, wie die Bauern Geld von Geldinstituten akquirieren können, fordert Häusling. „Das Problem zurzeit sind ja nicht die hohen Zinsen für Kapital, sondern dass die Banken kaum Mittel an Landwirte vergeben, weil die Sicherheiten fehlen.“ Bauern müssten unterstützt werden mit Kapital, wenn sie neue Wege gehen wollen, gerade in der Verarbeitung, etwa der Milchverarbeitung.

„Beschäftigung war nie Hauptfokus der EU-Agrarpolitik, aber heute ändert sich das, da es immer mehr Arbeitslose in allen EU-Staaten gibt“, resümierte auch Berichterstatter Eric Andieu vor dem Parlament. EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte aus dem gleichen Grund bereits angekündigt, er wolle die Ausgaben für die Agrarpolitik anheben und den Arbeitsplätzen zugutekommen lassen. Andieu sagte klar und deutlich, was dabei im Vordergrund stehen sollte „Man muss dazu beitragen, dass es neue Generationen von Junglandwirten gibt.“

19.04.2016

FR - Hilft Genmanipulation Öko-Landwirten?

Frankfurter Rundschau -  Von Stephan Börnecke
Der Öko-Vordenker Urs Niggli stößt seine Zunft vor den Kopf: Er setzt sich für eine neue Form der Genmanipulation ein. Crispr, obwohl noch ganz am Anfang stehend, könnte die Lösung sein, meint der Schweizer.

Urs Niggli, der Chef des renommierten Schweizer Forschungsinstituts für biologischen Landbau Fibl, gilt als einer der maßgeblichen Vordenker der Bio-Branche. Nun treibt er unter dem Stichwort Bio 3.0 eine Diskussion voran, die Bio endgültig zum Durchbruch verhelfen soll. Nach der Phase der Gründer und Pioniere (1.0) sowie der Phase des ökonomischen Erfolgs samt Verlust einst heiliger Werte (2.0) soll Bio nun zu einer flächendeckend möglichen Anbauweise reifen. Denn anders als biologisch, so der dahinterstehende Gedanke, werde sich die Welt auf Dauer nicht ernähren lassen.

Auf diesem Weg scheut Niggli es nicht, dann und wann mit dem Hammer auszuholen. Das war so, als er vor zwei Jahren einer Zweiteilung des Öko-Landbaus das Wort redete: Hier das traditionelle Bio, erzeugt unter höchsten Ansprüchen, und dort das „Bio fürs Volk“, erzeugt zwar nach organischen Ideen und unter Berücksichtigung ökologisch wie auch sozial fairer Standards, aber eben mit deutlichen Abstrichen von der reinen Lehre. Seit wenigen Tagen nun strapaziert Niggli die Branche erneut – und er setzt sich dem schweren Verdacht aus, Bio für die Gentechnik zu öffnen.
Pflanzenzüchtung verbessern

Was war geschehen? Schon seit Jahren blickt Niggli – wenigstens hinter verschlossenen Türen – auch auf Aspekte der grünen Gentechnik und bittet, Innovationen nicht rundheraus zu verwerfen. Stattdessen gelte es zu fragen, ob man mit Hilfe neuer Züchtungsverfahren nicht eklatante Schwachpunkte des biologischen Landbaus beseitigen könnte. Er weigert sich seit langem, allerlei in der Bio-Branche an sich Verrufenes, ob die CMS-Technik, ob Hybridzüchtung oder Nanotechnologie, per se abzulehnen. Stattdessen mahnt er, jeden Fall genau zu prüfen, da Neuerungen unter Umständen Bio in der Erfolgsspur halten könnten.

Diesmal geht es um Crispr/Cas, eine biochemische Methode, mit der man die DNS, den Träger der Erbinformation, gezielt schneiden und verändern kann. Die relativ neue Züchtungsmethode kann man getrost als Gentechnik ansehen. Denn mit Hilfe eines biochemischen Skalpells wird ins Erbgut eingegriffen, um gezielt Gene auszuschalten oder Mutationen auszulösen – und zwar gezielt, effektiv und obendrein billig.
Crispr-Cas-Technik

Von der Crispr-Cas-Technik versprechen sich die Agrarkonzerne viel. Der US-Saatguthersteller Dupont Pioneer hat am Dienstag angekündigt, dass er innerhalb von fünf Jahren den ersten mit Crispr erschaffenen Mais auf den Markt bringen wolle. Vorher müssten aber noch Feldversuche durchgeführt und die Zustimmung der US-Behörden eingeholt werden. Letztere haben angekündigt, dass sie Crispr-Produkte nicht wie gentechnisch-veränderte Pflanzen behandeln werden. Im Fall eines Pilzes, dessen Erbgut so verändert wurde, dass er nicht braun wird, teilte das US-Landwirtschaftsministerium mit, es sehe keine Notwendigkeit zur behördlichen Kontrolle.

Niggli nennt Crispr demokratisch, da jede Anwendung nur 50 bis 60 Euro koste, was sich auch Öko-Züchter leisten könnten, zumal die Methode technisch einfach sei. Dass Crispr allerdings nicht immer frei von Nebenwirkungen ist, denn es können auch unbeabsichtigte Mutationen ausgelöst werden, sieht auch Vordenker Niggli. Er plädiert deshalb dafür, jede Anwendung „einzeln zu bewerten, statt diese Technik generell abzulehnen“. Schließlich werde keine fremde DNS eingebaut, wenn man zum Beispiel Resistenzgene der Wildform, die der Kulturpflanze abhandengekommen sind, mittels Crispr in die Zucht zurückhole.

Der Forscher und erklärte Gentechnik-Gegner sieht viele ungelöste Probleme des Öko-Landbaus, bei denen Crispr helfen könnte. Falscher Mehltau ist so eines. Es schmälert die Ernte von Kartoffeln und Gemüse, Hopfen und Reben, und wird mit Kupfer bekämpft. Das lebenswichtige Spurenelement aber reichert sich auch im Boden an und dürfte auf mittlere Sicht von der EU deshalb verboten werden. Kupfer zu ersetzen oder Pflanzen in der Züchtung gegen Mehltau immun zu machen, das ist nicht nur ein teurerer, sondern vor allem ein mehrere Dekaden dauernder Weg.
„Absolutes No-Go“

Crispr, obwohl noch ganz am Anfang stehend, könnte die Lösung sein, meint der Schweizer. Denn die Alternative sei doch, dass die Ökoszene ihre Anstrengungen für die eigene Züchtung vervielfachen müsse, sagte er der „Taz“. Das dafür nötige Geld aber fehle. „Es wäre unschön, wenn der konventionelle Bauer eine Kartoffelsorte hätte, die ohne Pestizide auskommt – und der Biobauer eine Kartoffelsorte, die er mit Kupfer spritzen muss.“

Spätestens an dieser Stelle bringt der Forscher die Szene gegen sich auf. Das Verlangen, die nach Gentechnik schmeckende Methode unbefangen zu beleuchten, stößt in der Branche auf Ablehnung: Niggli gefährde das Vertrauen der Bio-Kunden und säe „Zweifel an unserer Haltung zur Gentechnik“, so die Organisation Saat:gut, ein Zusammenschluss von Züchtern und Bauern. Im Kartoffel-Beispiel sehe man einen besonderen „Tiefpunkt in den Äußerungen Nigglis“. Denn damit übernehme er „die Argumente der Gentechnik-Lobby“. Tatsächlich sei es möglich, auch Öko-Kartoffeln ohne Kupfer anzubauen.
Urs Niggli ist eine Koryphäe des Ökolandbaus und der Pflanzenforschung. Der Direktor des Schweizer Forschungsinstituts für biologischen Landbau lehrt an der Universität Kassel Witzenhausen und an der Eidgenössischen Technischen Hochschule in Zürich. Zudem ist er unter anderem Mitglied des Kuratoriums des Max-Planck-Instituts für Pflanzenforschung und sitzt in Expertengremien des Bundesforschungs- und des Bundeslandwirtschaftsministeriums.  Foto: Privat

Statt auf kurzfristige Züchtungserfolge zu setzen, die von der Natur rasch wieder vernichtet werden, stelle die ökologische Pflanzenzüchtung „multigene Resistenzen und Feldtoleranzen“ in den Mittelpunkt. Zudem, so der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft, gehe es beim Öko-Landbau um eine „intelligente Kombination von Sortenwahl, Anbaumethode, Förderung funktionaler Biodiversität und den Einsatz von Naturstoffen“, also Pestiziden auf natürlicher Basis. Fakt ist aber auch: Immer noch muss der ökologische Obstanbau mit Sorten arbeiten, die einst für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gezüchtet wurden. Die Szene ist zu klein, um alles in Öko bieten zu können.

Derweil glaubt selbst der Fibl-Direktor nicht, dass die Bio-Branche seinen Ideen folgen wird. Die Zuchttechnik sei dem Verbraucher derzeit kaum vermittelbar, weshalb die Bio-Verbände zurückzucken würden. Die, ob Bioland oder Demeter, fürchten die Einführung der Gentechnik durch die Hintertür. Crispr berge wie die alte Gentechnik „unvorhersehbare Risiken durch ungewollte Effekte im Erbgut“. Bioland-Präsident Jan Plagge warnt: „Einmal freigesetzt, lässt sich ihre Verbreitung zudem nicht mehr kontrollieren und nimmt Landwirten, Herstellern und Verbrauchern, die Wahlfreiheit, gentechnikfrei zu produzieren und sich zu ernähren.“

Der Grünen-Europaabgeordnete Martin Häusling sieht in dem Verfahren eine „Gentechnik für den kleinen Mann“, die „in jedem Keller zu betreiben ist“. Damit sei das Risiko unkontrollierbar. Ergo: Crispr, weil „eindeutig Gentechnik“, sei ein „absolutes No-Go“, so Plagge. „Denn das Leben lässt sich nicht programmieren wie ein Computerprogramm.“

Niggli aber ist schon einen Schritt weiter und denkt über die Kennzeichnung mit Hilfe von Crispr hergestellter Öko-Lebensmittel nach. Denn wenn man bei Crispr „gentechnisch verändert“ auf die Packung schreibe, orakelt er, „ist die Methode gestorben, bevor man sie kennt“.

19.04.2016

1. Briefing zum Stand der TRILOG-Verhandlungen zur EU-Öko-Verordnung

Bis zum 3. Trilog am 28.1.2016 wurden allgemeine Verfahrensregeln sowie der Geltungsbereich der Ökoverordnung und Importkontrollen behandelt.
Beim 4. Trilog zur Revision der EU-Öko-Verordnung am 29. Februar behandelten Rat und Parlament den Themenbereich
- "Handel" d.h. die Artikel 27-31 sowie 41 und 42
- sowie die Artikel zu den allgemeinen Produktionsregeln 7-9.
Der Schwerpunkt der Verhandlungen lag dabei nochmals auf dem Bereich der Importe. Alle drei Institutionen vertraten die Auffassung, dass wir in Drittstaaten, in denen keine von der EU  anerkannte Öko-Gesetzgebung oder keine Kontrollbehörden vorhanden ist, von den sogenannten flexiblen Äquivalenz wegkommen wollen.