Grüne Europagruppe Grüne EFA

Crispr/Cas9

22.03.2023

Neue Gentechnik: Komplexe Risiken müssen erfasst werden!

Für den 7. Juni dieses Jahres hat die EU-Kommission einen Verordnungsvorschlag angekündigt, der den Umgang mit neuen genomische Verfahren regeln soll. Dazu gehören u.a. neue gentechnische Verfahren wie CRISPRCas. In einer Veranstaltung heute im Europäischen Parlament wurden die Erwartungen an eine tragfähige Regulierung unter Berücksichtigung der komplexen Risiken dieser genetischen Techniken, diskutiert. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen und Mitglied im Umwelt- und Gesundheitsausschuss des Europäischen Parlaments, hat die heutige Veranstaltung im Europäischen Parlament ausgerichtet und kommentiert:

„Die heute vorgebrachten Äußerungen der EU-Kommission und des konventionellen Bauernverbandes konnten die von Fachleuten geäußerten Bedenken nicht auflösen. Die neuen gentechnischen Verfahren wie CRISPRCas werfen viele Fragen bezüglich ihrer Sicherheit auf.

Die Versprechen der Pestizidreduktion oder der besseren Klimaresilienz sind bisher nirgendwo wissenschaftlich nachweisbar eingelöst worden!

Der Ökolandbau, den die EU-Kommission auf 25% bringen will, ist per Definition gentechnikfrei - und will es auch bleiben.

Eine Co-Existenz von bäuerlichen Betrieben, die gentechnisch-verändertes Saatgut einsetzen und denen, die dieses nicht tun wollen, gibt es in der Praxis nicht. Wahlfreiheit beim Einsatz von Gentechnik kann nicht garantiert werden. Dies würde das Wachstum des Ökolandbaus massiv gefährden.

Eine Deregulierung des EU-Gentechnikrechts ist deshalb grob fahrlässig. Auch die sog. Neue Gentechnik muss dem geltenden Recht unterstellt bleiben, so gebietet es das Europäische Vorsorgeprinzip, wenn man es ernst nimmt.

Klimaresilienz lässt sich nicht durch gentechnische Manipulation erzwingen. Trocken- und Nässetoleranz gibt es nicht per Genschere.

Was wir dringend ändern müssen, sind unsere Anbausysteme, nicht einzelne Pflanzen: Weg von den Monokulturen, hin zu mehr Fruchtfolgen und Biodiversität mit einem effizienten Zusammenspiel von Pflanze und Bodenorganismen.

Ich begrüße es deshalb sehr, dass auf Initiative Österreichs der EU-Umweltrat sich letzte Woche zum Deregulierungsvorschlag der EU-Kommission ausgetauscht hat und das Thema weiter intensiv bearbeiten will. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine umfassende Folgenabschätzung halte ich für unbedingt erforderlich. Auch Testbiotech betont in seiner heute veröffentlichten Publikation, dass dem Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft eine umfassende Technikfolgenabschätzung vorausgehen muss.“


Weitere Informationen:

Dass es zum Thema Neue Gentechnik auch äußerst kritische wissenschaftliche Stimmen gibt und zahllose Studien die unerwünschte Nebeneffekte dokumentieren, scheint die Kommission zu ignorieren. Daher habe ich diese in einer Faktensammlung zusammengestellt: https://www.martin-haeusling.eu/themen/agro-gentechnik/2970-faktensammlung-gentechnik-2023.html

Eine Aufzeichnung der Veranstaltung wird in Kürze zur Verfügung gestellt.

22.03.2023

„Neue Gentechnik und Landwirtschaft: Zwischen hochfliegenden Erwartungen und komplexen Risiken“

Datum & Uhrzeit: 22. März 2023, 9:30 - 12:30 Uhr230322 VA GMO Tomate V1de

Hybridveranstaltung: Europäisches Parlament (Brüssel)

Aufzeichnung der Veranstaltung hier.

Die Diskussion um neue Gentechnikverfahren (NGTs) nimmt zügig an Fahrt auf: Im Juni wird ein Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission erwartet, der eine Reihe dieser Verfahren deregulieren soll. Die Kommission und die Agrarindustrie argumentieren, dass der Einsatz von NGTs zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft beitragen kann. Doch die Risiken für Biodiversität, Gesundheit, Züchtung und das Ernährungssystem insgesamt sind hoch.

Die Veranstaltung kommt daher im richtigen Augenblick, um die hohen Erwartungen und komplexen Risiken von NGTs für die Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion abzuwägen.

22.03.2023

Tagung „Neue Gentechnik und Landwirtschaft: Zwischen hochfliegenden Erwartungen und komplexen Risiken“

Die Tagung „Neue Gentechnik und Landwirtschaft: Zwischen hochfliegenden Erwartungen und komplexen Risiken“ fand am 22. März 2023 im Europäisches Parlament (Brüssel) sowie online statt.230322 15 39 09 VA NBT Gentechnik

Dt. Videoaufzeichnung (auf YouTube) /Engl. Video recording (on YouTube)

Thema:
Die Diskussion um neue Gentechnikverfahren (NGTs) nimmt zügig an Fahrt auf: Im Juni 2023 wird ein Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission erwartet, der eine Reihe dieser Verfahren deregulieren soll. Die Kommission und die Agrarindustrie argumentieren, dass der Einsatz von NGTs zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft beitragen kann. Doch die Risiken für Biodiversität, Gesundheit, Züchtung und das Ernährungssystem insgesamt sind hoch.

Die Veranstaltung kam daher im richtigen Augenblick, um die hohen Erwartungen und komplexen Risiken von NGTs für die Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion abzuwägen.

22.03.2023

Faktensammlung Neue Gentechnik 2023

Eine umfangreiche Faktensammlung zum Thema Neue Gentechnik habe ich hier für Sie zusammenstellen lassen:

Faktensammlung zum Thema Neue Gentechnik

 

230322 Titel Faktensamm Gentechnik 2023 230322 Inhalt Faktensamm Gentechnik 2023

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

English Version: Fact Sheet New Genetic Engineering 2023

230322 Titel Faktensamm Gentechnik 2023 EN 230322 Inhalt Faktensamm Gentechnik 2023 EN






 

 

 

 

17.11.2022

GMO-free Europe Event (hybrid) am 17. Nov. 2022

gmofree
GMO-free Europe event at the European Parliament

11:00 – 17:00 Konferenz - Brüssel/online (Programme)

 Aufzeichnung der Veranstaltung

221117 GMO free Europe Interview Haeusling
Wir laden Sie ein, an einer Veranstaltung zum Thema "GVO-freies Europa" im Europäischen Parlament teilzunehmen, um die Initiative der Europäischen Kommission zur Änderung der Rechtsvorschriften über die Zulassung, Risikobewertung und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen (GVO) in Lebensmitteln und in der Landwirtschaft zu diskutieren. Diese Veranstaltung wird gemeinsam von Save Our Seeds und IFOAM Organics Europe organisiert und von der Grünen Fraktion / EFA im Europäischen Parlament ausgerichtet.

08.02.2022

Neue Gentechnik: Mehr Forschung in Risiken und Nachweisverfahren investieren!

Die EU hat bislang keine EU-Forschungsprojekte gefördert, die sich gezielt mit den Risiken und Nachweisverfahren für die Neue Gentechnik befassen würden. 31 Abgeordnete aus fünf Fraktionen des Europäischen Parlaments haben heute die EU-Kommission dazu aufgerufen, dies zu ändern, und endlich auch solche Forschungsvorhaben zu fördern. Bislang hat die EU im Wesentlichen die Entwicklung der Neuen Gentechnik gefördert sowie Öffentlichkeitsarbeit für ihren Einsatz in der Landwirtschaft. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umwelt- und Gesundheitsausschuss, hat diesen Brief initiiert. Er kommentiert:

„Es ist nicht nachzuvollziehen, warum die EU viele Millionen in die Entwicklung der Neuen Gentechnik steckt, doch keinerlei Forschung zu ihren Risiken für Umwelt und Gesundheit beauftragt. Auch die Erforschung von Nachweisverfahren bleibt außen vor. Das ist fahrlässig und muss sich schleunigst ändern.
Auch die EU-Mitgliedsländer stecken nur 1.6 Prozent ihrer Forschungsbudgets zur Neuen Gentechnik in die Bereiche Risikobewertung und Nachweisverfahren. Diese Forschungslücke muss dringend geschlossen werden.
Mit den Verfahren der Neuen Gentechnik, wie CRISPR/Cas, lässt sich das Erbgut von Pflanzen noch tiefgreifender und schneller modifizieren als das mit konventioneller Züchtung oder den Verfahren der alten Gentechnik möglich ist. Dadurch treten neue Risiken auf, sowohl in Bezug auf die beabsichtigten Merkmale als auch auf unbeabsichtigte Folgeerscheinungen der gentechnischen Manipulation. Nur mit entsprechender Forschung zu möglichen Risiken liegen die Fakten auf dem Tisch und nur so können wir entsprechende Vorsichtsmaßnahmen im Umgang mit den neuen Techniken ergreifen.
Auch die Forschung zu Nachweisverfahren für neue Gentechnik darbt. Und das obwohl verschiedene EU-Mitgliedsländer, darunter Österreich, Frankreich und Italien, sich ausdrücklich für eine solche Forschung auf der EU-Ebene ausgesprochen haben. Die nationalen Behörden haben bislang keine Instrumente an der Hand, mit denen sie Produkte der Neuen Gentechnik, die heute schon am Markt sind und in der entsprechenden EU-Datenbank registriert sind, identifizieren können.
Mit unserem Brief fordern wir die verantwortliche Forschungskommissarin dazu auf, ihre Forschungsschwerpunkte im Bereich Gentechnik den Erfordernissen des Vorsorgeprinzips anzupassen. Es ist schlicht unzulänglich, wenn die Kommission innerhalb von vier Jahren 271 Millionen Euro an Forschungsgeldern für die Neue Gentechnik im Bereich Pflanzen in die Hand nimmt, dabei aber ausschließlich Projekte fördert, die die Verfahren selbst und ihre Anwendung vorantreiben. Gleichzeitig lässt die Kommission erkennen, dass sie die Gentechnik-Gesetze für die neuen Verfahren empfindlich lockern möchte. Angesichts der mangelnden Risiko- und Nachweisforschung würde dies bedeuten, fahrlässig beide Augen zuzudrücken. Wir fordern die EU-Kommission deshalb nachdrücklich auf, endlich auch Forschungsprogramme zu Risiken und Nachweisverfahren auszuschreiben.“

Weitere Informationen:

17.12.2021

Positionierung Neue Gentechnik: Jetzt sind die EU-Umweltminister*innen gefordert!

Am kommenden Montag steht beim Treffen der EU-Umweltminister*innen auch die Neue Gentechnik auf der Tagesordnung. Erstmals werden die Umweltminister*innen Gelegenheit haben, sich zur Regulierung dieser Verfahren zu positionieren, bislang war dies den Agrarminister*innen vorbehalten geblieben. Spannende Frage ist, welche EU-Länder sich Österreich, Luxemburg, Zypern und Ungarn anschließen werden und deren Forderung nach Einhaltung des Vorsorgeprinzips und strenger Regulierung der neuen Gentechnik gemäß des EuGH-Urteils unterstützen. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen und Mitglied im Agrar- und Umweltausschuss des Europäischen Parlaments, kommentiert:

„Ich begrüße es sehr, dass sich der Rat der EU-Umweltminister*innen kritisch in die Diskussionen zur Neuen Gentechnik einbringt. Österreich, Luxemburg, Zypern und Ungarn gehen konstruktiv voran und erinnern an das Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2018, nach dem auch die Verfahren der Neuen Gentechnik unter die EU-Gentechnikgesetzgebung fallen.

Ich stimme der Position der vier vorangehenden Länder mehr als zu: Das Vorsorgeprinzip muss oberste Priorität haben. Das geht nur, wenn die Verfahren der Neuen Gentechnik, wie Crispr/Cas, weiter streng reguliert bleiben. Risikobewertung[1] für Umwelt- und Gesundheitsrisiken, Nachverfolgbarkeit und Kennzeichnung dieser Verfahren und ihrer Produkte muss gewährleistet werden, Standortregister für gentechnisch veränderte Pflanzen müssen verpflichtend bleiben.

Zu bedenken gibt es auch: wie will die Europäische Kommission ihr in der Farm to Fork Strategie festgelegtes - und sehr zu begrüßendes - Ziel von 25 Prozent Ökolandbau bis 2030 erreichen, wenn sie zugleich auf Gentechnik setzt?

Das Agieren der Europäischen Kommission lässt sich mit einem Blindflug vergleichen: Wie jüngste Anfragen aus dem Europäischen Parlament zeigten, investiert die Kommission weder in Risikoforschung im Bereich der Neuen Gentechnik noch in Verfahren, mit denen die gentechnische Veränderung nachgewiesen werden kann – ein Basic, wenn man gentechnikfreies Saatgut und Pflanzen gewährleisten möchte. Wie kann man über eine mögliche Deregulierung nachdenken, wenn man noch nicht mal eruiert hat, welche Risiken sich aus dem Einsatz der Technologien genau ergeben?

Europas Umweltminister*innen werden diese Aspekte am Montag hoffentlich auch ernsthaft diskutieren und sich für die weitere Regulierung aller gentechnischer Verfahren – ob alter oder neuer Gentechnik – aussprechen.“

[1] Die neue Gentechnik bringt spezifische Risiken mit sich, die über die Risiken von konventioneller Züchtung und alter Gentechnik hinausgehen. Dies betrifft sowohl die beabsichtigten Eigenschaften als auch unbeabsichtigte genomische Veränderungen, die auf den gentechnischen Eingriff zurückzuführen sind. Deshalb muss sichergestellt werden, dass sämtliche Gentechnik-Organismen weiterhin einer eingehenden Risikoprüfung und einer Nachverfolgbarkeit unterworfen bleiben, so wie es die jetzigen Gesetze vorsehen.

26.04.2021

Neue Wissenschaftsstudie: Neue Gentechnik muss streng reguliert bleiben

Am heutigen Montag hat die Fraktion der Grünen/EFA im Europäischen Parlament die neue Studie "Wissenschaftliche Kritik der Leopoldina- und EASAC-Stellungnahmen zu genom-editierten Pflanzen in der EU" vorgestellt. Diese wurde vom Europäischen Wissenschaftsnetzwerk ENSSER erstellt und zeigt auf, wie selektiv sich die Leopoldinaund andere Wissenschaftler der wissenschaftlichen Daten zur Gentechnik bedienen, die ihnen zur Stützung ihrer Argumentation geeignet scheinen. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss, war der Initiator der Studie:

„Es ist Wunschdenken, dass man mit Hilfe der Neuen Gentechnik tatsächlich einige der drängenden Probleme unserer Lebensmittelherstellung lösen könnte. Gentechnik bei Pflanzen und Tieren ist keine Erfolgsgeschichte, im Gegenteil.
Die alte Gentechnik ist komplett gescheitert, ihre Versprechungen hat sie nicht erfüllt. Sie hat weder zu wirksamer Unkraut- und Schädlingsbekämpfung beigetragen, noch zur Resistenz gegen Krankheiten, Dürretoleranz, verbesserten Nährwerten oder intrinsischer Ertragssteigerung. Dass die Saatgutindustrie jetzt mit genau diesen Versprechungen die Neue Gentechnik unter dem Deckmantel ‚Neue Züchtungstechniken‘ deregulieren möchte, ist dreist.
Die in der heute vorgestellten Studie aufgeführten mehr als 200 wissenschaftlichen Daten zur Gentechnik belegen, dass Verfechter der Deregulierung der Neuen Gentechnik, wie die Leopoldina, nur einen Teil der zum Thema verfügbaren wissenschaftlichen Daten genutzt und diese teilweise sehr großzügig ausgelegt haben. Bei voller Berücksichtigung der Datenlage, so die Studie, ist es eindeutig, dass die Verfahren der Neuen Gentechnik reguliert bleiben müssen. Die Studie sagt sogar: Strenger als es aktuell der Fall ist, muss reguliert werden.
Auch der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, dass die Neue Gentechnik zu Recht unter die EU-Gentechnik-Vorschriften fällt. Das europäische Vorsorgeprinzip darf nicht untergraben werden. Risikobewertung, Transparenz und Kennzeichnung gibt es nur, wenn die mit den Methoden der neuen Gentechnik veränderten Pflanzen weiterhin unter das EU-Gentechnikgesetz fallen. Statt unsere Hoffnung auf die Gentechnik zu setzen, sollten wir gezielt in eine Ökologisierung unserer Landwirtschaft investieren! Wir schauen der Position der Europäischen Kommission dazu, die für den 30. April erwartet wird, mit Spannung entgegen.“

Hintergrund:
Am 30. April wird die Europäische Kommission ihre lang erwartete Mitteilung zu Gene-Editing-Techniken öffentlich machen. Von besonderem Interesse ist die Haltung der EU-Kommission zur Regulierung der neuen Verfahren der Genomeditierung. Bislang werden die Verfahren der Neuen Gentechnik (wie CRISPR CAS) gemäß der EU-Verordnungen zu genetisch veränderten Organismen reguliert. Dass dies aus gutem Grund so ist – Vorsorgeprinzip! – hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom Sommer 2019 bestätigt. Die Saatgutindustrie hätte die Verfahren der Neuen Gentechnik aber gerne dereguliert und stützt sich in ihrer Argumentation auch auf sogenannte wissenschaftliche Belege. Im Winter 2019 hat die Deutsche Akademie der Wissenschaften Leopoldina ein Statement herausgegeben, in dem sie sich für eine Deregulierung der Neuen Gentechnik ausspricht, aufbauend auf wissenschaftlichen Grundlagen – die sie dann auch kurz anreißt. Der Haken an der Sache ist, dass die Leopoldina sich in ihrer Argumentation nur auf einen Teil der wissenschaftlich verfügbaren Daten zum Thema stützt, nämlich den, der in ihrem Sinne ist – das belegt die aktuelle ENSSER Studie. Es ist also keinesfalls so, wie die Leopoldina selbst behauptet, dass sie als 'collective voice of European science' spricht.

Link zur deutschen Zusammenfassung der Studie "Wissenschaftliche Kritik der Leopoldina- und EASAC-Stellungnahmen zu genom-editierten Pflanzen in der EU“

Vollständige Version der englischen Studie "Wissenschaftliche Kritik der Leopoldina- und EASAC-Stellungnahmen zu genom-editierten Pflanzen in der EU"

Studie Martin Häusling (2019): ‚Zukunft oder Zeitbombe? Designerpflanzen als Allheilmittel sind nicht die Lösung

30.03.2021

Neue europaweite Umfrage: Große Mehrheit für Kennzeichnungspflicht von Gentechnik

Die große Mehrheit, nämlich 86 Prozent, der an einer von der Grünen/EFA-Fraktion beauftragten Umfrage beteiligten Europäerinnen und Europäer, die von gentechnisch veränderten Pflanzen gehört hatten, möchte, dass Nahrungsmittel mit gentechnisch veränderten Pflanzen als solche gekennzeichnet werden, in Deutschland liegt die Zahl bei 85 Prozent. Ebenfalls eine Mehrheit (68 Prozent) der Befragten, die von neuen Techniken gehört hatten, fordert eine Kennzeichnung von mit neuen Techniken wie der so genannten „Genschere“ (CRISPR) hergestellten Nahrungsmitteln, von den in Deutschland befragten Personen fordern dies entsprechend 70 Prozent. Das Meinungsforschungsinstitut Ipsos führte die repräsentative Umfrage im Auftrag der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament zwischen dem 11. Februar und dem 5. März 2021 in allen 27 EU-Ländern durch.
Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion und Schattenberichterstatter für die Gemeinsame Agrarpolitik im federführenden Ausschuss für Agrarpolitik:

„Wo Gentechnik drin ist, muss auch Gentechnik draufstehen. Die Europäische Kommission muss den Willen der Verbraucherinnen und Verbraucher nach Transparenz über Gentechnik und neuer Methoden der Gentechnik in Nahrungsmitteln respektieren. Wir fordern, dass für alle Arten gentechnisch veränderter Organismen dieselben Regeln für Zulassung und Kennzeichnung gelten. Verbraucherschutz heißt Wahlfreiheit und Transparenz darüber, ob unser Essen mit Gentechnik produziert wurde, seien es alte oder neue Methoden der Gentechnik.“
Auch Produkte neuer gentechnischer Verfahren fallen unter die EU-Gentechnikregeln für Zulassung und Kennzeichnung. Saatgutunternehmen wie Bayer und BASF fordern, dass mit der Genschere und ähnlichen Verfahren hergestellte Nahrungsmittel von diesen Regeln ausgenommen werden. Die EU-Kommission hat angekündigt, Ende April eine Studie zu neuen Gentechniken vorzustellen und hatte in ihrer Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ erweiterte Kennzeichnungs-Regeln für Lebensmittel in Aussicht gestellt.

Hintergrund: http://extranet.greens-efa.eu/public/media/file/1/6910

 

13.11.2020

Neue Gentechnik: Transparenz bei Überprüfung gefordert

„Auch Methoden der sogenannten neuen Gentechnik wie CRISPR/Cas fallen unter das EU-Gentechnikgesetz. So hat der Europäische Gerichtshof 2018 geurteilt. Die Befürworter und Gentechnik-Lobbyisten wollen dies allerdings nicht akzeptieren. Seit der Verkündung des Urteils rollt eine Argumentationswelle, die dieses Urteil als Verhinderungswerkzeug und veraltet darzustellen versucht. Ein Kommunikations-Leitfaden, der 2019 GLOBAL 2000 zugespielt wurde, bietet Einblick in die Strategie der Industrie mit tricksen, täuschen, framen. Diese war augenscheinlich erfolgreich und gipfelte im November 2019 in dem Auftrag der Mitgliedstaaten an die EU-Kommission, eine Untersuchung über den Umgang mit der neuen Gentechnik vorzunehmen. Der Prozess ist jedoch bisher äußerst undurchsichtig. Eine entscheidende Rolle kommt den Arbeitsgruppen der Europäischen Kommission zum Thema zu. Diese verweigern Einblicke in ihre Beratungen. Entgegen gesetzlicher Bestimmungen.
Die Geheimhaltung der Arbeitsgruppentreffen zur Neuen Gentechnik[1] sind gesetzeswidrig.
Zumindest Tagesordnungen, Teilnehmerlisten und Protokolle müssen öffentlich zugänglich gemacht werden. Nichts davon ist bislang geschehen. Von Transparenz keine Spur. Es ist so unmöglich nachzuvollziehen, was bei den Treffen hinter verschlossenen Türen beraten und beschlossen wird.
Diesen Verstoß gegen EU-Recht können wir nicht hinnehmen. Zu viel steht auf dem Spiel. Zusammen mit 10 grünen Kolleginnen und Kollegen aus dem Europäischen Parlament habe ich deshalb an die zuständige Generaldirektion der Europäischen Kommission geschrieben. Wir fordern eine Offenlegung der Informationen.
Das geltende Europäische Gentechnikrecht ist weltweit ein ganz besonderes Beispiel für eine fortschrittliche Anwendung des in den Europäischen Verträgen als Leitprinzip festgelegten Vorsorgeprinzips. Wer sich dafür entscheidet, das Vorsorgeprinzip anzuwenden, verhindert nicht, sondern prüft sorgfältig und wägt ab.
Mit unserem Brief der Parlamentarier fordern wir die Europäische Kommission eindringlich auf, die Intransparenz zu beenden. Wir müssen wissen, was Sache ist. Die europäischen Verbraucher, die mehrheitlich Gentechnik ablehnen, wie übrigens auch 75 Unternehmen der gentechnikfreien Lebens- und Futtermittelwirtschaft aus zehn europäischen Ländern, haben ein Recht darauf zu erfahren, was da hinter verschlossenen Türen über unser aller landwirtschaftlichen Methoden, Lebens- und Futtermittel und unsere Eingriffe ins Ökosystem diskutiert wird.“


https://www.global2000.at/sites/global/files/2017-Discussion-Guide-PBI-ISF.pdf


[1] Es handelt sich um die gemeinsame Arbeitsgruppe des Standing Committee on Plants, Animals, Food and FeedSection Genetically Modified Food and Feed and Environmental Risk, Regulatory Committee under Directive 2001/18/EC und Regulatory Committee under Directive 2009/41/EC on new genomic techniques

14.09.2020

Genom Editing in der Landwirtschaft - Eine Perspektive der Grünen/EFA

(Übersetzung der englische website von Greens/EFAmit deepl)

veröffentlich am 09.09.2020

Die biologische Vielfalt und die Ökosysteme sind extrem bedroht, etwa eine Million Arten sind vom Aussterben bedroht. Um die schlimmsten Folgen des rasanten Klimawandels abzuwenden, muss jetzt dringend gehandelt werden.

Um auf diese beispiellosen und eng miteinander verknüpften Krisen zu reagieren, müssen unsere Nahrungsmittel- und Landwirtschaftssysteme rasch umgestaltet werden. Inputreiche industrielle Landwirtschaft auf der Grundlage von Monokulturen und Massentierhaltung müssen durch eine hohe biologische Vielfalt ersetzt werden, sowie durch lokal angepasste Lebensmittelproduktionssysteme, die gesunde Lebensmittel unter Berücksichtigung des Tierschutzes und der Umwelt produzieren. Laut der Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services (IPBES), der zwischenstaatlichen wissenschaftspolitischen Plattform für Biodiversität und Ökosystemleistungen, "erfordert die nachhaltige Ernährung der Welt, insbesondere im Kontext des Klimawandels und des Bevölkerungswachstums, Ernährungssysteme, die die Anpassungsfähigkeit gewährleisten, die Auswirkungen auf die Umwelt minimieren, den Hunger beseitigen und zur menschlichen Gesundheit und zum Wohlergehen der Tiere beitragen".

07.09.2020

Wissen, was drin ist: Nachweisverfahren für Neue Gentechnik entwickelt!

Auf Initiative von Lebensmittelverbänden und Nichtregierungsorganisationen ist es gelungen, ein wissenschaftliches Verfahren zu entwickeln, mit dem die genetische Veränderung der Rapssorte Cibus nachgewiesen werden kann. Bislang hatten v.a. Gentechnik-Befürworter darauf verwiesen, dass man Gen-Editierung nicht nachweisen könne und folglich die genveränderten Produkte auch nicht zu regulieren und kennzeichnen habe. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss, kommentiert:

„Und es geht doch: Genetische Veränderungen am Erbgut einer Pflanze mit den Verfahren der Neuen Gentechnik lassen sich nachweisen. Damit entfällt den Befürwortern der Deregulierung dieser neuen Züchtungsverfahren eine ihrer Hauptargumentationen - ohne Nachweis, so meinten sie, brauche man ja auch nicht zu regulieren und kennzeichnen. Dass damit gentechnisch veränderte Pflanzen unkontrolliert in die Umwelt und den Handel gelangen würden, versuchten sie mit einem Handstreich beiseite zu fegen. Das geht jetzt nicht mehr.
Es ist kennzeichnend für die Debatten um die Neue Gentechnik, dass das Nachweisverfahren nicht den Entwicklern der Gentechnikverfahren zu verdanken ist, sondern besorgten Vertretern der Zivilgesellschaft. Sie stellen das Verfahren als Open Source öffentlich zur Verfügung. Nun muss es sofort Anwendung finden und bei Lebens- und Futtermittelkontrollen eingesetzt werden. Nur so ist es möglich, Importe von gen-veränderten Pflanzen zu verhindern bzw. entsprechende Produkte zu kennzeichnen um Bauern, Imkern, aber auch Verbraucherinnen und Verbrauchern Wahlfreiheit zu gewähren. Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedsländer sind dringend aufgerufen, endlich für Einfuhrkontrollen zu sorgen. Anders können die EU-Regelungen nicht eingehalten werden.
Nachdem jetzt gezeigt wurde, dass es geht, sollten schnellstens auch für andere gen-editierte Pflanzen Nachweisverfahren entwickelt werden. Dies sollte der Biotechnologie-Industrie zur Auflage gemacht werden für die Vermarktung ihrer Gentechnikpflanzen.
Nach wie vor gilt, dass die EU-Gentechnikgesetzgebung nicht aufgeweicht werden darf. Gentechnik muss als Gentechnik reguliert werden. Der Nachweis über die Gen-Editierung lässt sich ja dank des neuen Verfahrens erbringen.“

Weiterführende Infos:

A Real-Time Quantitative PCR Method Specific for Detection and Quantification of the First Commercialized Genome-Edited PlantAutoren: Fagan, J., Chhalliyil, P., Ilves, H., Kazakov, S., Howard, S., Johnston, B.
Erschienen am 7. September 2020 in Foods (Open Acces Journal)

Allen Informationen zu diesem Projekt auch unter: www.detect-gmo.org

 

17.06.2020

Martin Häusling und Harald Ebner zum Thema Gentechnik in der Landwirtschaft

 Brüssel, Berlin - Zu den Positionspapieren der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der GRÜNEN im Europäischen Parlament zum Thema Gentechnik in der Landwirtschaft erklären Martin Häusling, Sprecher für Agrarpolitik der Grünen/EFA im Europäischen Parlament und Harald Ebner, Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik im Bundestag:

Martin Häusling:
„Mit dem heute abgestimmten Papier wird die klare Haltung der Fraktion die Grünen/EFA aus ganz Europa zur Beherzigung des Vorsorgeprinzips und der vollständigen Umsetzung des EuGH-Urteils von 2018 nochmals bekräftigt. Eine Deregulierung der Verfahren und somit ein Wegfall von Risikobewertung, Monitoring, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit kommt für uns nicht in Frage. Das Papier ist ein starkes Statement für eine systemische Transformation unserer landwirtschaftlichen Systeme hin zu agrar-ökologischen Systemen.
Die Versuche, mittels Gentechnik die Krankheitssymptome der Intensivlandwirtschaft zu lindern, wie die vielbeschworene Dürre- und Trockenresistenz von Pflanzen, sind zum Scheitern verurteilt. Ein Setzen auf die gentechnischen Verfahren führt zu einer noch stärkeren Konzentration des Saatgutmarktes auf wenige Player und spielt den Großkonzernen in die Hände. Die Abhängigkeit der Landwirt*innen von den wenigen dominierenden Chemie-Riesen darf durch diese Risikotechnologien nicht weiter vergrößert werden.
In der detaillierten Stellungnahme fordern wir europäischen Grüne unter anderem ein striktes Vorgehen der Europäischen Kommission bei Nichteinhaltung der Freisetzungsmaßgaben bzgl. Gentechnik seitens der Mitgliedsstaaten. Dies muss durch eine konsequente Kontrolle und Sicherstellung der Nachverfolgbarkeit von Importen flankiert werden. Ebenfalls wird noch einmal der Appell nach einem weltweiten Moratorium von Gene-Drives vorgebracht.“

Harald Ebner:
„Auch neue Gentechnik ist Gentechnik und muss genau so reguliert werden. So hat es der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Juli 2018 festgestellt. Damit steht die Bundestagsfraktion weiterhin für Vorsorgeprinzip und Wahlfreiheit.
Ein Großteil der Deutschen lehnt laut Umfragen Gentechnik in der Landwirtschaft und im Essen ab. Ihnen und der gentechnikfreien Land- und Lebensmittelwirtschaft müssen wir auch weiterhin ihre Wahlfreiheit sichern: Es muss Gentechnik draufstehen, wo Gentechnik drin ist. Die unter anderem von der Agrarchemie-Branche geforderte Deregulierung der bestehenden Gentechnik-Rechtslage lehnen wir ab, denn nur so sind Risikoprüfung und Kennzeichnung gentechnisch veränderter Organismen weiterhin gewährleistet.
Nichts deutet darauf hin, dass gentechnisch veränderte Pflanzen oder Tiere die ungelösten komplexen Probleme und Fragen der Welternährung wie Zugang zu Land und Wasser, das Beenden von Bürgerkriegen, Ausbildung und Wissenstransfer beantworten könnten. Gerade CRISPR/Cas ist ein potenziell enorm tiefgreifendes Verfahren, das direkt ins Erbgut eingreift, deshalb gebietet der Respekt vor kommenden Generationen, ihnen nicht durch Deregulierung ihre Handlungs- und Entscheidungsmöglichkeit aus der Hand zu schlagen. Gerade mit der Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen ist nach wie vor oberste Vorsicht geboten, weil bislang niemand eine Rückholbarkeit garantieren kann."

Das Positionspapier der Bundestagsfraktion finden Sie unter: https://www.gruene-bundestag.de/files/beschluesse/beschluss-gentechnik.pdf

Das Positionspapier der Grünen im Europaparlament https://www.greens-efa.eu/en/article/document/genome-editing-in-agriculture/.

12.06.2020

Häusling/ Ebner: Debatte um die Positionierung der Grünen zur neuen Gentechnik: An der klaren Haltung hat sich nichts geändert

Brüssel, Berlin - Die öffentliche Diskussion um die Haltung der Grünen zur neuen Gentechnik kommentieren Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen/EFA im Europäischen Parlament und Harald Ebner Sprecher für Gentechnik und Bioökonomiepolitik der Bundestagsfraktion:

"Die Partei B'90/Die Grünen ist von Anfang an eine Partei der offenen Debatte gewesen, deren differenzierte Haltung und Positionierung durch demokratische Abstimmungsprozesse und Kompromisse zustande kommt. Die Veröffentlichung eines Debattenbeitrags durch 22 grüne Mitglieder, in dem zu einem Umdenken der Haltung der Partei bezüglich der neuen Gentechnik aufgerufen wird, ist Teil des stetigen Diskussionsprozesses, der diese Partei ausmacht. Allerdings kann damit in keinster Weise von einem Umdenken der Grünen in Bezug auf die Beherzigung des Vorsorgeprinzips und des EuGH-Urteils von 2018 die Rede sein, wie einzelne Journalisten und Ministerin Klöckner mutmaßten.

Impulspapiere sind ein Debattenbeitrag, aber keine Änderung von Mehrheitsbeschlüssen. Von diesen Beschlüssen gab es in jüngster Zeit mehr als genug Beispiele auf Europa-, Bundes- und Landesebene. Die mit überwältigender Mehrheit verabschiedeten Positionen im Europawahlprogramm, bei der Grünen Jugend, in Landesverbänden und den Bundesarbeitsgemeinschaften sowie die Anträge der Bundestagfraktion aus 2019 sprechen eine klare Sprache. Darin wird deutlich: mehrheitlich fordern die Grünen weiterhin eine strenge Regulierung und Kennzeichnung der neuen Gentechnik und den Schutz der Wahlfreiheit für Verbraucher und Bauern.

In Kürze werden sowohl die Europafraktion als auch die Bundestagsfraktion Positionspapiere dazu verabschieden."

23.01.2020

Gentech-Pflanzen: Risikobewertung unzulänglich/ RAGES-Studie wurde heute in Brüssel vorgestellt

Unter dem Titel RAGES – Risikoabschätzung von gentechnisch veränderten Organismen in der EU und der Schweiz – untersuchte eine aktuelle Studie die Zulassungsprüfung von Gentechnikpflanzen im Zeitraum 2016 bis 2019. Die Ergebnisse werden heute im Europäischen Parlament präsentiert.

Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied des Umweltausschusses, kommentiert: „Die Zulassung gentechnisch veränderter Organismen muss an strenge Kriterien gebunden sein. Nur so lässt sich das in der EU hoch gehaltene Vorsorgeprinzip garantieren. Denn es kann nicht sein, dass diese derart produzierten Lebensmittel ohne fundierte Risikobewertung in den Handel gelangen. Dies wäre ein Schlag ins Gesicht der europäischen Verbraucher, die weit überwiegend gentechnische Methoden in der Landwirtschaft ablehnen. Sie müssen eine Wahlmöglichkeit haben.
Wichtig auch ist zu betonen: Es darf keine Aufweichung der Regeln zugunsten der neuen Gentechnik geben. Gentechnik bleibt Gentechnik!“

Dr. Angelika Hilbeck von der ETH-Zürich ist RAGES Projektmitglied: “Unsere wissenschaftliche Evaluation der Zulassungen von aktuellen gentechnisch veränderten Pflanzen in der EU zeigt, dass die gesetzlichen Anforderungen für ihre Risikoabschätzung sehr eng und im Zweifel zugunsten des Antragstellers ausgelegt werden, und nicht zugunsten des Vorsorgeprinzips und des Schutzes der Umwelt und Konsumenten. Insbesondere auch im Hinblick auf den angekündigten Einsatz neuer Gentechniken wie CRISPR/Cas bei Pflanzen und Tieren, die als noch wirkmächtiger angepriesen werden, muss bei deren Risikoabschätzung und Sicherheitsprüfung die Vorsorge im Vordergrund stehen und nicht Industrieinteressen.”


Links:
RAGES Projekt: https://www.testbiotech.org/en/content/research-project-rages
Martin Häusling zu Agro-Gentechnik: https://martin-haeusling.eu/themen/agro-gentechnik.html

16.01.2020

Gene Drives: Europäisches Parlament will Moratorium der Gen-Turbos

Das Europäische Parlament hat heute seine Position für das 15. Treffen der Konferenz der Vereinten Nationen (COP 15) zum Internationalen Übereinkommen für die biologische Vielfalt abgestimmt. Die Grünen hatten Vorschläge zum Umgang mit Gene Drives, einem biotechnologischen Verfahren, eingebracht. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen und Mitglied im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments, kommentiert:

„Das Europäische Parlament hat sich für ein globales Moratorium der Gene Drive Technologien ausgesprochen: Organismen, die mit diesen Techniken hergestellt wurden, dürfen demnach nicht mehr in die Natur entlassen werden. Ein fundamentaler Schritt für die Artenvielfalt. Die Gen-Turbos haben das Potential ganze Arten dauerhaft zu verändern oder auch gänzlich auszulöschen. Das darf nicht passieren. Unser Ökosystem würde dadurch geschädigt, empfindliche Gleichgewichte gestört. Die Langzeitfolgen wären nicht absehbar.
Der Verlust der Artenvielfalt ist dramatisch - das müssen auch die letzten Zweifler einsehen. Das Europäische Parlament jedenfalls hat dazugelernt: vor zwei Jahren fand sich unter den Parlamentariern noch keine Mehrheit für ein Gene Drive Moratorium.
Jetzt müssen wir Druck machen, dass die EU-Mitgliedsländer und die EU-Kommission das Gene Drive Moratorium auch beim Treffen der Vereinten Nationen im Herbst auf die internationale Bühne heben. Die Weltbevölkerung kann den drastischen Artenrückgang nur gemeinsam verhindern.“

 

Weiterführende Links:
- Heute im Europäischen Parlament abgestimmte Resolution: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/B-9-2020-0035_DE.pdf 
- Redebeitrag Martin Häusling im Plenum am 15.01.2020:
http://www.europarl.europa.eu/plenary/de/vod.html?mode=unit&vodLanguage=DE&vodId=1579116676321&date=20200115 
- Briefing Martin Häusling zu Gene Drives: https://martin-haeusling.eu/images/181017_Briefing_Häusling_Wir_brauchen_ein_Moratorium_für_Gene_Drive_.pdf
- Studie Martin Häusling zu Biodiversität: https://martin-haeusling.eu/images/Biodiversität_NEUAUFLAGE2018_RZ_web.pdf

 

 

 

16.01.2020

COP15 - Nur gemeinsam erfolgreich für den Artenschutz!

Die Forderungen des Europäisches Parlaments für das Internationale Übereinkommen für die biologische Vielfalt

Heute Mittag wird das Europäische Parlament seine Position für das 15. Treffen der Konferenz der Vereinten Nationen zum Internationalen Übereinkommen für die biologische Vielfalt (COP15) abstimmen. Dieses wird im Oktober stattfinden. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen und Mitglied im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments, kommentiert:
„Wir haben keine Zeit zu verlieren, wenn wir das Artensterben stoppen wollen. Die Weltbevölkerung kann den drastischen Artenrückgang nur gemeinsam verhindern. Dazu brauchen wir dringend konkrete politische Vorgaben zum Schutz der Biodiversität - die zwingend eingehalten werden. Das Treffen der Vereinten Nationen zum Internationalen Übereinkommen für die biologische Vielfalt kann der Welt ein Forum bieten um gemeinsam Lösungen voranzutreiben.
Als Biobauer ist mir besonders wichtig, dass chemische Pestizide deutlich reduziert werden, im besten Fall unsere Landwirtschaft vollständig auf chemische Pestizide verzichtet. Die Gemeinsame Agrarpolitik muss dementsprechend prioritär landwirtschaftliche Bewirtschaftungsformen unterstützen, die der Artenvielfalt nicht schaden. Das muss sich auch in der Farm to Fork Initiative wiederfinden, die von der Europäischen Kommission aktuell ausgestaltet wird.
Wir Grüne haben in die heute abzustimmende Position des Europäischen Parlaments auch Vorschläge zu Gene Drives eingebracht. Das sind biotechnologische Verfahren, die als ‚Gen-Turbo‘ das Potential haben, ganze Arten auszulöschen. Soweit darf es nicht kommen! Das Treffen der Vereinten Nationen zur Artenvielfalt könnte eine der letzten Möglichkeiten sein, das Vorsorgeprinzip ernst zu nehmen und weltweit ein Verbot für Gene Drives zu erlassen: Forschung und Entwicklung an Gene Drive Organismen trägt immer das hohe Risiko einer ungewollten Freisetzung in die Umwelt. Auch könnten Gene Drive Technologien für militärische und feindliche Zwecke eingesetzt werden könnten. Es ist der Artenvielfalt und Zukunftsfähigkeit unseres Planeten sehr zu wünschen, dass die Mehrheit der Parlamentarier sich heute für ein solches Verbot aussprechen wird!“

Weiterführende Links:
- Heute im Europäischen Parlament abgestimmte Resolution
- Redebeitrag Martin Häusling im Plenum am 15.01.2020
- Briefing Martin Häusling zu Gene Drives
- Studie Martin Häusling zu Biodiversität