Grüne Europagruppe Grüne EFA

Agro-Gentechnik

26.04.2023

Gentechnik-Zulassungen: EU-Kommission ignoriert Voten des Europaparlaments

Der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments (ENVI) debattierte heute über den Einwand gegen die erneute Zulassung für das Inverkehrbringen von Erzeugnissen, die genetisch veränderte Baumwolle enthalten, aus ihr bestehen oder aus ihr gewonnen werden. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss ist der Hauptinitiator dieses Einspruchs:

„Die EU-Kommission macht es sich zu einfach, wenn sie weiterhin Importgenehmigungen für GVO (gentechnisch veränderte Organismen) erteilt, obwohl sie diese verweigern kann. Das EU-Parlament hat sich bereits 67-mal gegen die Zulassung gentechnisch-veränderter Pflanzen ausgesprochen; die heute diskutierte gentechnisch-veränderte Baumwolle ist die 68. Pflanze, deren Zulassung für die EU bewertet werden soll. Ich habe mich in dem fraktionsübergreifenden Einspruch klar gegen die Zulassung ausgesprochen. Dass die EU-Kommission weiterhin die Zulassung erteilt, obwohl es auch in den zuständigen Gremien der EU-Mitgliedsländer keine qualifizierte Mehrheit dafür gibt, ist besorgniserregend.

Die gentechnisch veränderte Baumwolle wurde tolerant gegenüber Glufosinat gemacht – einem giftigen Herbizid, das in der EU nicht mehr zugelassen ist. EU-Unternehmen dürfen aber bislang Glufosinat exportieren - so wird es für die von der Kommission für den Import zugelassenen GV-Pflanzen verwendet und gelangt dann über den Import von Baumwoll-Samen, die zu Gentechnik-Futterkuchen oder Gentechnik-Öl verarbeitet werden, wieder in die EU. Dieser Bumerang-Effekt birgt Risiken für die Anwender vor Ort, die Verbraucher in der EU und führt zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen für die Landwirte der EU.

Der Export von Glufosinat und anderen toxischen Herbiziden, die in der EU nicht mehr verwendet werden, steht im Widerspruch zu den Verpflichtungen der EU im Rahmen des neu vereinbarten globalen Rahmens für die biologische Vielfalt sowie zu unseren Verpflichtungen im Rahmen der Ziele für nachhaltige Entwicklung.

Die Behauptung, Gentechnik-Pflanzen seien wichtiger Bestandteil einer nachhaltigen Erzeugung von Lebens- und Futtermitteln ist schlicht falsch. Diese Behauptung wird auch im Zusammenhang mit der ‚Neuen Gentechnik‘ (NGT) gerne von Gentechnik-Befürwortern genutzt.  Sie argumentieren, dass mit Hilfe der gentechnisch-veränderten Pflanzen der Pestizideinsatz zurückginge - Pustekuchen! Es gibt ausreichend Belege, dass der Pestizideinsatz sogar steigt, da sich eine Pestizidresistenz bei Beikräutern und Insekten entwickelt.

Ich habe deshalb die EU-Kommission auch heute wieder deutlich aufgefordert, ihre Herangehensweise an die Importzulassungen zu überdenken - und abzuändern! Eine fehlende Mehrheit für die Zulassung von Seiten der Mitgliedsländer und des EU-Parlaments sollten Grund genug sein, diese Zulassungen nicht zu erteilen.

Die Kommission muss die Rechte der VerbraucherInnen einbeziehen, die Umwelt und die biologische Vielfalt sichern und darf ökologisch wirtschaftende Landwirte nicht benachteiligen.“

Weitere Informationen zum Thema:

- Statement Martin Häusling zur Gentechnik-Baumwolle im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments (ENVI) am 26.4.23: https://youtu.be/mfao36HSkf8 

Text des heute debattierten Einspruches gegen die Gentechnik-Baumwolle: https://www.europarl.europa.eu/meetdocs/2014_2019/plmrep/COMMITTEES/ENVI/RD/2023/04-26/ObjectionGMO_cottonD087929_EN.pdf

Faktensammlung Neue Gentechnik 2023 von Martin Häusling: https://martin-haeusling.eu/images/H%C3%A4usling_Faktensammlung_neue_Gentechnik_2023.pdf

22.03.2023

„Neue Gentechnik und Landwirtschaft: Zwischen hochfliegenden Erwartungen und komplexen Risiken“

Datum & Uhrzeit: 22. März 2023, 9:30 - 12:30 Uhr230322 VA GMO Tomate V1de

Hybridveranstaltung: Europäisches Parlament (Brüssel)

Aufzeichnung der Veranstaltung hier.

Die Diskussion um neue Gentechnikverfahren (NGTs) nimmt zügig an Fahrt auf: Im Juni wird ein Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission erwartet, der eine Reihe dieser Verfahren deregulieren soll. Die Kommission und die Agrarindustrie argumentieren, dass der Einsatz von NGTs zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft beitragen kann. Doch die Risiken für Biodiversität, Gesundheit, Züchtung und das Ernährungssystem insgesamt sind hoch.

Die Veranstaltung kommt daher im richtigen Augenblick, um die hohen Erwartungen und komplexen Risiken von NGTs für die Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion abzuwägen.

22.03.2023

Tagung „Neue Gentechnik und Landwirtschaft: Zwischen hochfliegenden Erwartungen und komplexen Risiken“

Die Tagung „Neue Gentechnik und Landwirtschaft: Zwischen hochfliegenden Erwartungen und komplexen Risiken“ fand am 22. März 2023 im Europäisches Parlament (Brüssel) sowie online statt.230322 15 39 09 VA NBT Gentechnik

Dt. Videoaufzeichnung (auf YouTube) /Engl. Video recording (on YouTube)

Thema:
Die Diskussion um neue Gentechnikverfahren (NGTs) nimmt zügig an Fahrt auf: Im Juni 2023 wird ein Gesetzesvorschlag der Europäischen Kommission erwartet, der eine Reihe dieser Verfahren deregulieren soll. Die Kommission und die Agrarindustrie argumentieren, dass der Einsatz von NGTs zu einer nachhaltigeren Landwirtschaft beitragen kann. Doch die Risiken für Biodiversität, Gesundheit, Züchtung und das Ernährungssystem insgesamt sind hoch.

Die Veranstaltung kam daher im richtigen Augenblick, um die hohen Erwartungen und komplexen Risiken von NGTs für die Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion abzuwägen.

17.11.2022

GMO-free Europe Event (hybrid) am 17. Nov. 2022

gmofree
GMO-free Europe event at the European Parliament

11:00 – 17:00 Konferenz - Brüssel/online (Programme)

 Aufzeichnung der Veranstaltung

221117 GMO free Europe Interview Haeusling
Wir laden Sie ein, an einer Veranstaltung zum Thema "GVO-freies Europa" im Europäischen Parlament teilzunehmen, um die Initiative der Europäischen Kommission zur Änderung der Rechtsvorschriften über die Zulassung, Risikobewertung und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen (GVO) in Lebensmitteln und in der Landwirtschaft zu diskutieren. Diese Veranstaltung wird gemeinsam von Save Our Seeds und IFOAM Organics Europe organisiert und von der Grünen Fraktion / EFA im Europäischen Parlament ausgerichtet.

08.02.2022

Neue Gentechnik: Mehr Forschung in Risiken und Nachweisverfahren investieren!

Die EU hat bislang keine EU-Forschungsprojekte gefördert, die sich gezielt mit den Risiken und Nachweisverfahren für die Neue Gentechnik befassen würden. 31 Abgeordnete aus fünf Fraktionen des Europäischen Parlaments haben heute die EU-Kommission dazu aufgerufen, dies zu ändern, und endlich auch solche Forschungsvorhaben zu fördern. Bislang hat die EU im Wesentlichen die Entwicklung der Neuen Gentechnik gefördert sowie Öffentlichkeitsarbeit für ihren Einsatz in der Landwirtschaft. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umwelt- und Gesundheitsausschuss, hat diesen Brief initiiert. Er kommentiert:

„Es ist nicht nachzuvollziehen, warum die EU viele Millionen in die Entwicklung der Neuen Gentechnik steckt, doch keinerlei Forschung zu ihren Risiken für Umwelt und Gesundheit beauftragt. Auch die Erforschung von Nachweisverfahren bleibt außen vor. Das ist fahrlässig und muss sich schleunigst ändern.
Auch die EU-Mitgliedsländer stecken nur 1.6 Prozent ihrer Forschungsbudgets zur Neuen Gentechnik in die Bereiche Risikobewertung und Nachweisverfahren. Diese Forschungslücke muss dringend geschlossen werden.
Mit den Verfahren der Neuen Gentechnik, wie CRISPR/Cas, lässt sich das Erbgut von Pflanzen noch tiefgreifender und schneller modifizieren als das mit konventioneller Züchtung oder den Verfahren der alten Gentechnik möglich ist. Dadurch treten neue Risiken auf, sowohl in Bezug auf die beabsichtigten Merkmale als auch auf unbeabsichtigte Folgeerscheinungen der gentechnischen Manipulation. Nur mit entsprechender Forschung zu möglichen Risiken liegen die Fakten auf dem Tisch und nur so können wir entsprechende Vorsichtsmaßnahmen im Umgang mit den neuen Techniken ergreifen.
Auch die Forschung zu Nachweisverfahren für neue Gentechnik darbt. Und das obwohl verschiedene EU-Mitgliedsländer, darunter Österreich, Frankreich und Italien, sich ausdrücklich für eine solche Forschung auf der EU-Ebene ausgesprochen haben. Die nationalen Behörden haben bislang keine Instrumente an der Hand, mit denen sie Produkte der Neuen Gentechnik, die heute schon am Markt sind und in der entsprechenden EU-Datenbank registriert sind, identifizieren können.
Mit unserem Brief fordern wir die verantwortliche Forschungskommissarin dazu auf, ihre Forschungsschwerpunkte im Bereich Gentechnik den Erfordernissen des Vorsorgeprinzips anzupassen. Es ist schlicht unzulänglich, wenn die Kommission innerhalb von vier Jahren 271 Millionen Euro an Forschungsgeldern für die Neue Gentechnik im Bereich Pflanzen in die Hand nimmt, dabei aber ausschließlich Projekte fördert, die die Verfahren selbst und ihre Anwendung vorantreiben. Gleichzeitig lässt die Kommission erkennen, dass sie die Gentechnik-Gesetze für die neuen Verfahren empfindlich lockern möchte. Angesichts der mangelnden Risiko- und Nachweisforschung würde dies bedeuten, fahrlässig beide Augen zuzudrücken. Wir fordern die EU-Kommission deshalb nachdrücklich auf, endlich auch Forschungsprogramme zu Risiken und Nachweisverfahren auszuschreiben.“

Weitere Informationen:

17.12.2021

Positionierung Neue Gentechnik: Jetzt sind die EU-Umweltminister*innen gefordert!

Am kommenden Montag steht beim Treffen der EU-Umweltminister*innen auch die Neue Gentechnik auf der Tagesordnung. Erstmals werden die Umweltminister*innen Gelegenheit haben, sich zur Regulierung dieser Verfahren zu positionieren, bislang war dies den Agrarminister*innen vorbehalten geblieben. Spannende Frage ist, welche EU-Länder sich Österreich, Luxemburg, Zypern und Ungarn anschließen werden und deren Forderung nach Einhaltung des Vorsorgeprinzips und strenger Regulierung der neuen Gentechnik gemäß des EuGH-Urteils unterstützen. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen und Mitglied im Agrar- und Umweltausschuss des Europäischen Parlaments, kommentiert:

„Ich begrüße es sehr, dass sich der Rat der EU-Umweltminister*innen kritisch in die Diskussionen zur Neuen Gentechnik einbringt. Österreich, Luxemburg, Zypern und Ungarn gehen konstruktiv voran und erinnern an das Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem Jahr 2018, nach dem auch die Verfahren der Neuen Gentechnik unter die EU-Gentechnikgesetzgebung fallen.

Ich stimme der Position der vier vorangehenden Länder mehr als zu: Das Vorsorgeprinzip muss oberste Priorität haben. Das geht nur, wenn die Verfahren der Neuen Gentechnik, wie Crispr/Cas, weiter streng reguliert bleiben. Risikobewertung[1] für Umwelt- und Gesundheitsrisiken, Nachverfolgbarkeit und Kennzeichnung dieser Verfahren und ihrer Produkte muss gewährleistet werden, Standortregister für gentechnisch veränderte Pflanzen müssen verpflichtend bleiben.

Zu bedenken gibt es auch: wie will die Europäische Kommission ihr in der Farm to Fork Strategie festgelegtes - und sehr zu begrüßendes - Ziel von 25 Prozent Ökolandbau bis 2030 erreichen, wenn sie zugleich auf Gentechnik setzt?

Das Agieren der Europäischen Kommission lässt sich mit einem Blindflug vergleichen: Wie jüngste Anfragen aus dem Europäischen Parlament zeigten, investiert die Kommission weder in Risikoforschung im Bereich der Neuen Gentechnik noch in Verfahren, mit denen die gentechnische Veränderung nachgewiesen werden kann – ein Basic, wenn man gentechnikfreies Saatgut und Pflanzen gewährleisten möchte. Wie kann man über eine mögliche Deregulierung nachdenken, wenn man noch nicht mal eruiert hat, welche Risiken sich aus dem Einsatz der Technologien genau ergeben?

Europas Umweltminister*innen werden diese Aspekte am Montag hoffentlich auch ernsthaft diskutieren und sich für die weitere Regulierung aller gentechnischer Verfahren – ob alter oder neuer Gentechnik – aussprechen.“

[1] Die neue Gentechnik bringt spezifische Risiken mit sich, die über die Risiken von konventioneller Züchtung und alter Gentechnik hinausgehen. Dies betrifft sowohl die beabsichtigten Eigenschaften als auch unbeabsichtigte genomische Veränderungen, die auf den gentechnischen Eingriff zurückzuführen sind. Deshalb muss sichergestellt werden, dass sämtliche Gentechnik-Organismen weiterhin einer eingehenden Risikoprüfung und einer Nachverfolgbarkeit unterworfen bleiben, so wie es die jetzigen Gesetze vorsehen.

26.04.2021

Neue Wissenschaftsstudie: Neue Gentechnik muss streng reguliert bleiben

Am heutigen Montag hat die Fraktion der Grünen/EFA im Europäischen Parlament die neue Studie "Wissenschaftliche Kritik der Leopoldina- und EASAC-Stellungnahmen zu genom-editierten Pflanzen in der EU" vorgestellt. Diese wurde vom Europäischen Wissenschaftsnetzwerk ENSSER erstellt und zeigt auf, wie selektiv sich die Leopoldinaund andere Wissenschaftler der wissenschaftlichen Daten zur Gentechnik bedienen, die ihnen zur Stützung ihrer Argumentation geeignet scheinen. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss, war der Initiator der Studie:

„Es ist Wunschdenken, dass man mit Hilfe der Neuen Gentechnik tatsächlich einige der drängenden Probleme unserer Lebensmittelherstellung lösen könnte. Gentechnik bei Pflanzen und Tieren ist keine Erfolgsgeschichte, im Gegenteil.
Die alte Gentechnik ist komplett gescheitert, ihre Versprechungen hat sie nicht erfüllt. Sie hat weder zu wirksamer Unkraut- und Schädlingsbekämpfung beigetragen, noch zur Resistenz gegen Krankheiten, Dürretoleranz, verbesserten Nährwerten oder intrinsischer Ertragssteigerung. Dass die Saatgutindustrie jetzt mit genau diesen Versprechungen die Neue Gentechnik unter dem Deckmantel ‚Neue Züchtungstechniken‘ deregulieren möchte, ist dreist.
Die in der heute vorgestellten Studie aufgeführten mehr als 200 wissenschaftlichen Daten zur Gentechnik belegen, dass Verfechter der Deregulierung der Neuen Gentechnik, wie die Leopoldina, nur einen Teil der zum Thema verfügbaren wissenschaftlichen Daten genutzt und diese teilweise sehr großzügig ausgelegt haben. Bei voller Berücksichtigung der Datenlage, so die Studie, ist es eindeutig, dass die Verfahren der Neuen Gentechnik reguliert bleiben müssen. Die Studie sagt sogar: Strenger als es aktuell der Fall ist, muss reguliert werden.
Auch der Europäische Gerichtshof hat bestätigt, dass die Neue Gentechnik zu Recht unter die EU-Gentechnik-Vorschriften fällt. Das europäische Vorsorgeprinzip darf nicht untergraben werden. Risikobewertung, Transparenz und Kennzeichnung gibt es nur, wenn die mit den Methoden der neuen Gentechnik veränderten Pflanzen weiterhin unter das EU-Gentechnikgesetz fallen. Statt unsere Hoffnung auf die Gentechnik zu setzen, sollten wir gezielt in eine Ökologisierung unserer Landwirtschaft investieren! Wir schauen der Position der Europäischen Kommission dazu, die für den 30. April erwartet wird, mit Spannung entgegen.“

Hintergrund:
Am 30. April wird die Europäische Kommission ihre lang erwartete Mitteilung zu Gene-Editing-Techniken öffentlich machen. Von besonderem Interesse ist die Haltung der EU-Kommission zur Regulierung der neuen Verfahren der Genomeditierung. Bislang werden die Verfahren der Neuen Gentechnik (wie CRISPR CAS) gemäß der EU-Verordnungen zu genetisch veränderten Organismen reguliert. Dass dies aus gutem Grund so ist – Vorsorgeprinzip! – hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom Sommer 2019 bestätigt. Die Saatgutindustrie hätte die Verfahren der Neuen Gentechnik aber gerne dereguliert und stützt sich in ihrer Argumentation auch auf sogenannte wissenschaftliche Belege. Im Winter 2019 hat die Deutsche Akademie der Wissenschaften Leopoldina ein Statement herausgegeben, in dem sie sich für eine Deregulierung der Neuen Gentechnik ausspricht, aufbauend auf wissenschaftlichen Grundlagen – die sie dann auch kurz anreißt. Der Haken an der Sache ist, dass die Leopoldina sich in ihrer Argumentation nur auf einen Teil der wissenschaftlich verfügbaren Daten zum Thema stützt, nämlich den, der in ihrem Sinne ist – das belegt die aktuelle ENSSER Studie. Es ist also keinesfalls so, wie die Leopoldina selbst behauptet, dass sie als 'collective voice of European science' spricht.

Link zur deutschen Zusammenfassung der Studie "Wissenschaftliche Kritik der Leopoldina- und EASAC-Stellungnahmen zu genom-editierten Pflanzen in der EU“

Vollständige Version der englischen Studie "Wissenschaftliche Kritik der Leopoldina- und EASAC-Stellungnahmen zu genom-editierten Pflanzen in der EU"

Studie Martin Häusling (2019): ‚Zukunft oder Zeitbombe? Designerpflanzen als Allheilmittel sind nicht die Lösung

30.03.2021

Neue europaweite Umfrage: Große Mehrheit für Kennzeichnungspflicht von Gentechnik

Die große Mehrheit, nämlich 86 Prozent, der an einer von der Grünen/EFA-Fraktion beauftragten Umfrage beteiligten Europäerinnen und Europäer, die von gentechnisch veränderten Pflanzen gehört hatten, möchte, dass Nahrungsmittel mit gentechnisch veränderten Pflanzen als solche gekennzeichnet werden, in Deutschland liegt die Zahl bei 85 Prozent. Ebenfalls eine Mehrheit (68 Prozent) der Befragten, die von neuen Techniken gehört hatten, fordert eine Kennzeichnung von mit neuen Techniken wie der so genannten „Genschere“ (CRISPR) hergestellten Nahrungsmitteln, von den in Deutschland befragten Personen fordern dies entsprechend 70 Prozent. Das Meinungsforschungsinstitut Ipsos führte die repräsentative Umfrage im Auftrag der Grünen/EFA-Fraktion im Europäischen Parlament zwischen dem 11. Februar und dem 5. März 2021 in allen 27 EU-Ländern durch.
Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion und Schattenberichterstatter für die Gemeinsame Agrarpolitik im federführenden Ausschuss für Agrarpolitik:

„Wo Gentechnik drin ist, muss auch Gentechnik draufstehen. Die Europäische Kommission muss den Willen der Verbraucherinnen und Verbraucher nach Transparenz über Gentechnik und neuer Methoden der Gentechnik in Nahrungsmitteln respektieren. Wir fordern, dass für alle Arten gentechnisch veränderter Organismen dieselben Regeln für Zulassung und Kennzeichnung gelten. Verbraucherschutz heißt Wahlfreiheit und Transparenz darüber, ob unser Essen mit Gentechnik produziert wurde, seien es alte oder neue Methoden der Gentechnik.“
Auch Produkte neuer gentechnischer Verfahren fallen unter die EU-Gentechnikregeln für Zulassung und Kennzeichnung. Saatgutunternehmen wie Bayer und BASF fordern, dass mit der Genschere und ähnlichen Verfahren hergestellte Nahrungsmittel von diesen Regeln ausgenommen werden. Die EU-Kommission hat angekündigt, Ende April eine Studie zu neuen Gentechniken vorzustellen und hatte in ihrer Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ erweiterte Kennzeichnungs-Regeln für Lebensmittel in Aussicht gestellt.

Hintergrund: http://extranet.greens-efa.eu/public/media/file/1/6910

 

13.11.2020

Neue Gentechnik: Transparenz bei Überprüfung gefordert

„Auch Methoden der sogenannten neuen Gentechnik wie CRISPR/Cas fallen unter das EU-Gentechnikgesetz. So hat der Europäische Gerichtshof 2018 geurteilt. Die Befürworter und Gentechnik-Lobbyisten wollen dies allerdings nicht akzeptieren. Seit der Verkündung des Urteils rollt eine Argumentationswelle, die dieses Urteil als Verhinderungswerkzeug und veraltet darzustellen versucht. Ein Kommunikations-Leitfaden, der 2019 GLOBAL 2000 zugespielt wurde, bietet Einblick in die Strategie der Industrie mit tricksen, täuschen, framen. Diese war augenscheinlich erfolgreich und gipfelte im November 2019 in dem Auftrag der Mitgliedstaaten an die EU-Kommission, eine Untersuchung über den Umgang mit der neuen Gentechnik vorzunehmen. Der Prozess ist jedoch bisher äußerst undurchsichtig. Eine entscheidende Rolle kommt den Arbeitsgruppen der Europäischen Kommission zum Thema zu. Diese verweigern Einblicke in ihre Beratungen. Entgegen gesetzlicher Bestimmungen.
Die Geheimhaltung der Arbeitsgruppentreffen zur Neuen Gentechnik[1] sind gesetzeswidrig.
Zumindest Tagesordnungen, Teilnehmerlisten und Protokolle müssen öffentlich zugänglich gemacht werden. Nichts davon ist bislang geschehen. Von Transparenz keine Spur. Es ist so unmöglich nachzuvollziehen, was bei den Treffen hinter verschlossenen Türen beraten und beschlossen wird.
Diesen Verstoß gegen EU-Recht können wir nicht hinnehmen. Zu viel steht auf dem Spiel. Zusammen mit 10 grünen Kolleginnen und Kollegen aus dem Europäischen Parlament habe ich deshalb an die zuständige Generaldirektion der Europäischen Kommission geschrieben. Wir fordern eine Offenlegung der Informationen.
Das geltende Europäische Gentechnikrecht ist weltweit ein ganz besonderes Beispiel für eine fortschrittliche Anwendung des in den Europäischen Verträgen als Leitprinzip festgelegten Vorsorgeprinzips. Wer sich dafür entscheidet, das Vorsorgeprinzip anzuwenden, verhindert nicht, sondern prüft sorgfältig und wägt ab.
Mit unserem Brief der Parlamentarier fordern wir die Europäische Kommission eindringlich auf, die Intransparenz zu beenden. Wir müssen wissen, was Sache ist. Die europäischen Verbraucher, die mehrheitlich Gentechnik ablehnen, wie übrigens auch 75 Unternehmen der gentechnikfreien Lebens- und Futtermittelwirtschaft aus zehn europäischen Ländern, haben ein Recht darauf zu erfahren, was da hinter verschlossenen Türen über unser aller landwirtschaftlichen Methoden, Lebens- und Futtermittel und unsere Eingriffe ins Ökosystem diskutiert wird.“


https://www.global2000.at/sites/global/files/2017-Discussion-Guide-PBI-ISF.pdf


[1] Es handelt sich um die gemeinsame Arbeitsgruppe des Standing Committee on Plants, Animals, Food and FeedSection Genetically Modified Food and Feed and Environmental Risk, Regulatory Committee under Directive 2001/18/EC und Regulatory Committee under Directive 2009/41/EC on new genomic techniques

14.09.2020

Genom Editing in der Landwirtschaft - Eine Perspektive der Grünen/EFA

(Übersetzung der englische website von Greens/EFAmit deepl)

veröffentlich am 09.09.2020

Die biologische Vielfalt und die Ökosysteme sind extrem bedroht, etwa eine Million Arten sind vom Aussterben bedroht. Um die schlimmsten Folgen des rasanten Klimawandels abzuwenden, muss jetzt dringend gehandelt werden.

Um auf diese beispiellosen und eng miteinander verknüpften Krisen zu reagieren, müssen unsere Nahrungsmittel- und Landwirtschaftssysteme rasch umgestaltet werden. Inputreiche industrielle Landwirtschaft auf der Grundlage von Monokulturen und Massentierhaltung müssen durch eine hohe biologische Vielfalt ersetzt werden, sowie durch lokal angepasste Lebensmittelproduktionssysteme, die gesunde Lebensmittel unter Berücksichtigung des Tierschutzes und der Umwelt produzieren. Laut der Intergovernmental Science-Policy Platform on Biodiversity and Ecosystem Services (IPBES), der zwischenstaatlichen wissenschaftspolitischen Plattform für Biodiversität und Ökosystemleistungen, "erfordert die nachhaltige Ernährung der Welt, insbesondere im Kontext des Klimawandels und des Bevölkerungswachstums, Ernährungssysteme, die die Anpassungsfähigkeit gewährleisten, die Auswirkungen auf die Umwelt minimieren, den Hunger beseitigen und zur menschlichen Gesundheit und zum Wohlergehen der Tiere beitragen".

07.09.2020

Wissen, was drin ist: Nachweisverfahren für Neue Gentechnik entwickelt!

Auf Initiative von Lebensmittelverbänden und Nichtregierungsorganisationen ist es gelungen, ein wissenschaftliches Verfahren zu entwickeln, mit dem die genetische Veränderung der Rapssorte Cibus nachgewiesen werden kann. Bislang hatten v.a. Gentechnik-Befürworter darauf verwiesen, dass man Gen-Editierung nicht nachweisen könne und folglich die genveränderten Produkte auch nicht zu regulieren und kennzeichnen habe. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umweltausschuss, kommentiert:

„Und es geht doch: Genetische Veränderungen am Erbgut einer Pflanze mit den Verfahren der Neuen Gentechnik lassen sich nachweisen. Damit entfällt den Befürwortern der Deregulierung dieser neuen Züchtungsverfahren eine ihrer Hauptargumentationen - ohne Nachweis, so meinten sie, brauche man ja auch nicht zu regulieren und kennzeichnen. Dass damit gentechnisch veränderte Pflanzen unkontrolliert in die Umwelt und den Handel gelangen würden, versuchten sie mit einem Handstreich beiseite zu fegen. Das geht jetzt nicht mehr.
Es ist kennzeichnend für die Debatten um die Neue Gentechnik, dass das Nachweisverfahren nicht den Entwicklern der Gentechnikverfahren zu verdanken ist, sondern besorgten Vertretern der Zivilgesellschaft. Sie stellen das Verfahren als Open Source öffentlich zur Verfügung. Nun muss es sofort Anwendung finden und bei Lebens- und Futtermittelkontrollen eingesetzt werden. Nur so ist es möglich, Importe von gen-veränderten Pflanzen zu verhindern bzw. entsprechende Produkte zu kennzeichnen um Bauern, Imkern, aber auch Verbraucherinnen und Verbrauchern Wahlfreiheit zu gewähren. Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedsländer sind dringend aufgerufen, endlich für Einfuhrkontrollen zu sorgen. Anders können die EU-Regelungen nicht eingehalten werden.
Nachdem jetzt gezeigt wurde, dass es geht, sollten schnellstens auch für andere gen-editierte Pflanzen Nachweisverfahren entwickelt werden. Dies sollte der Biotechnologie-Industrie zur Auflage gemacht werden für die Vermarktung ihrer Gentechnikpflanzen.
Nach wie vor gilt, dass die EU-Gentechnikgesetzgebung nicht aufgeweicht werden darf. Gentechnik muss als Gentechnik reguliert werden. Der Nachweis über die Gen-Editierung lässt sich ja dank des neuen Verfahrens erbringen.“

Weiterführende Infos:

A Real-Time Quantitative PCR Method Specific for Detection and Quantification of the First Commercialized Genome-Edited PlantAutoren: Fagan, J., Chhalliyil, P., Ilves, H., Kazakov, S., Howard, S., Johnston, B.
Erschienen am 7. September 2020 in Foods (Open Acces Journal)

Allen Informationen zu diesem Projekt auch unter: www.detect-gmo.org

 

17.06.2020

Martin Häusling und Harald Ebner zum Thema Gentechnik in der Landwirtschaft

 Brüssel, Berlin - Zu den Positionspapieren der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der GRÜNEN im Europäischen Parlament zum Thema Gentechnik in der Landwirtschaft erklären Martin Häusling, Sprecher für Agrarpolitik der Grünen/EFA im Europäischen Parlament und Harald Ebner, Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik im Bundestag:

Martin Häusling:
„Mit dem heute abgestimmten Papier wird die klare Haltung der Fraktion die Grünen/EFA aus ganz Europa zur Beherzigung des Vorsorgeprinzips und der vollständigen Umsetzung des EuGH-Urteils von 2018 nochmals bekräftigt. Eine Deregulierung der Verfahren und somit ein Wegfall von Risikobewertung, Monitoring, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit kommt für uns nicht in Frage. Das Papier ist ein starkes Statement für eine systemische Transformation unserer landwirtschaftlichen Systeme hin zu agrar-ökologischen Systemen.
Die Versuche, mittels Gentechnik die Krankheitssymptome der Intensivlandwirtschaft zu lindern, wie die vielbeschworene Dürre- und Trockenresistenz von Pflanzen, sind zum Scheitern verurteilt. Ein Setzen auf die gentechnischen Verfahren führt zu einer noch stärkeren Konzentration des Saatgutmarktes auf wenige Player und spielt den Großkonzernen in die Hände. Die Abhängigkeit der Landwirt*innen von den wenigen dominierenden Chemie-Riesen darf durch diese Risikotechnologien nicht weiter vergrößert werden.
In der detaillierten Stellungnahme fordern wir europäischen Grüne unter anderem ein striktes Vorgehen der Europäischen Kommission bei Nichteinhaltung der Freisetzungsmaßgaben bzgl. Gentechnik seitens der Mitgliedsstaaten. Dies muss durch eine konsequente Kontrolle und Sicherstellung der Nachverfolgbarkeit von Importen flankiert werden. Ebenfalls wird noch einmal der Appell nach einem weltweiten Moratorium von Gene-Drives vorgebracht.“

Harald Ebner:
„Auch neue Gentechnik ist Gentechnik und muss genau so reguliert werden. So hat es der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Juli 2018 festgestellt. Damit steht die Bundestagsfraktion weiterhin für Vorsorgeprinzip und Wahlfreiheit.
Ein Großteil der Deutschen lehnt laut Umfragen Gentechnik in der Landwirtschaft und im Essen ab. Ihnen und der gentechnikfreien Land- und Lebensmittelwirtschaft müssen wir auch weiterhin ihre Wahlfreiheit sichern: Es muss Gentechnik draufstehen, wo Gentechnik drin ist. Die unter anderem von der Agrarchemie-Branche geforderte Deregulierung der bestehenden Gentechnik-Rechtslage lehnen wir ab, denn nur so sind Risikoprüfung und Kennzeichnung gentechnisch veränderter Organismen weiterhin gewährleistet.
Nichts deutet darauf hin, dass gentechnisch veränderte Pflanzen oder Tiere die ungelösten komplexen Probleme und Fragen der Welternährung wie Zugang zu Land und Wasser, das Beenden von Bürgerkriegen, Ausbildung und Wissenstransfer beantworten könnten. Gerade CRISPR/Cas ist ein potenziell enorm tiefgreifendes Verfahren, das direkt ins Erbgut eingreift, deshalb gebietet der Respekt vor kommenden Generationen, ihnen nicht durch Deregulierung ihre Handlungs- und Entscheidungsmöglichkeit aus der Hand zu schlagen. Gerade mit der Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen ist nach wie vor oberste Vorsicht geboten, weil bislang niemand eine Rückholbarkeit garantieren kann."

Das Positionspapier der Bundestagsfraktion finden Sie unter: https://www.gruene-bundestag.de/files/beschluesse/beschluss-gentechnik.pdf

Das Positionspapier der Grünen im Europaparlament https://www.greens-efa.eu/en/article/document/genome-editing-in-agriculture/.

15.05.2020

Kein Patent auf konventionelle Pflanzen und Tiere: Europäisches Patentamt muss radikal umsteuern

Endlich lenkt die Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts im Falle einer beantragten Patentierung für eine Pflanze ein, die im Wesentlichen durch herkömmliche Züchtung entstanden war und erklärt solche Kreationen für nicht patentierbar. Martin Häusling, agrarpolitische Sprecher der Grünen im Europaparlament und Mitglied im Umweltausschuss kommentiert:

„Brokkoli, Gerste, Melonen oder Tomaten: Immer wieder setzte sich das Europäische Patentamt jahrelang über europäisches Recht hinweg und ließ die Patentierung von Pflanzen, die überwiegend durch normale Züchtung und nicht durch gentechnische Verfahren entstanden waren, zu. Deshalb ist es bemerkenswert, wenn diese Institution anlässlich der Entscheidung einer Paprika-Patentierung jetzt anders urteilte und die Patentierung versagte.
Es ist aus meiner Sicht sehr wichtig, dass das Europäische Patentamt nach dieser Entscheidung der Großen Beschwerdekammer grundsätzlich gezwungen ist, die Praxis der jahrelang anhaltenden Fehlentscheidungen umzukehren. Pflanzen und Tiere, die konventionell gezüchtet wurden, dürfen nicht patentiert werden! Dies anerkannte die Beschwerdekammer jetzt endlich nach jahrelangen Protesten gegen das rechtlich mehr als fragwürdige Verfahren des Patentamtes.
Es müssen alle Fälle, in denen das Patentamt in der Vergangenheit auf fragwürdigste Weise entscheid, auf den Prüfstand. Egal, um wie viele Patente es dabei geht. Es muss allgemein klargestellt werden, dass die EU-Biopatentrichtlinie nicht nur die Verfahren, sondern auch künftig damit erzeugten Produkte vom Patentschutz ausschließt.
Ich habe seit Jahren im Europäischen Parlament eine Klarstellung der Biopatentrichtlinie gefordert und dafür im Europäischen Parlament eine deutliche Mehrheit für einen Entschließungsantrag bekommen, damit keine Patente auf konventionell gezüchtete Tiere und Pflanzen mehr vergeben werden könnten.“

Pressemitteilung der Große Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts vom 14.05.2020:
https://www.epo.org/law-practice/case-law-appeals/communications/2020/20200514_de.html

Entschließung des Europäischen Parlaments zur Patentierung von im wesentlichen biologischen Verfahren (2012/2623(RSP)) vom 02.05.2012: https://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//NONSGML+MOTION+B7-2012-0228+0+DOC+PDF+V0//DE&language=DE

 

 

23.01.2020

Gentech-Pflanzen: Risikobewertung unzulänglich/ RAGES-Studie wurde heute in Brüssel vorgestellt

Unter dem Titel RAGES – Risikoabschätzung von gentechnisch veränderten Organismen in der EU und der Schweiz – untersuchte eine aktuelle Studie die Zulassungsprüfung von Gentechnikpflanzen im Zeitraum 2016 bis 2019. Die Ergebnisse werden heute im Europäischen Parlament präsentiert.

Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied des Umweltausschusses, kommentiert: „Die Zulassung gentechnisch veränderter Organismen muss an strenge Kriterien gebunden sein. Nur so lässt sich das in der EU hoch gehaltene Vorsorgeprinzip garantieren. Denn es kann nicht sein, dass diese derart produzierten Lebensmittel ohne fundierte Risikobewertung in den Handel gelangen. Dies wäre ein Schlag ins Gesicht der europäischen Verbraucher, die weit überwiegend gentechnische Methoden in der Landwirtschaft ablehnen. Sie müssen eine Wahlmöglichkeit haben.
Wichtig auch ist zu betonen: Es darf keine Aufweichung der Regeln zugunsten der neuen Gentechnik geben. Gentechnik bleibt Gentechnik!“

Dr. Angelika Hilbeck von der ETH-Zürich ist RAGES Projektmitglied: “Unsere wissenschaftliche Evaluation der Zulassungen von aktuellen gentechnisch veränderten Pflanzen in der EU zeigt, dass die gesetzlichen Anforderungen für ihre Risikoabschätzung sehr eng und im Zweifel zugunsten des Antragstellers ausgelegt werden, und nicht zugunsten des Vorsorgeprinzips und des Schutzes der Umwelt und Konsumenten. Insbesondere auch im Hinblick auf den angekündigten Einsatz neuer Gentechniken wie CRISPR/Cas bei Pflanzen und Tieren, die als noch wirkmächtiger angepriesen werden, muss bei deren Risikoabschätzung und Sicherheitsprüfung die Vorsorge im Vordergrund stehen und nicht Industrieinteressen.”


Links:
RAGES Projekt: https://www.testbiotech.org/en/content/research-project-rages
Martin Häusling zu Agro-Gentechnik: https://martin-haeusling.eu/themen/agro-gentechnik.html

16.01.2020

Gene Drives: Europäisches Parlament will Moratorium der Gen-Turbos

Das Europäische Parlament hat heute seine Position für das 15. Treffen der Konferenz der Vereinten Nationen (COP 15) zum Internationalen Übereinkommen für die biologische Vielfalt abgestimmt. Die Grünen hatten Vorschläge zum Umgang mit Gene Drives, einem biotechnologischen Verfahren, eingebracht. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen und Mitglied im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments, kommentiert:

„Das Europäische Parlament hat sich für ein globales Moratorium der Gene Drive Technologien ausgesprochen: Organismen, die mit diesen Techniken hergestellt wurden, dürfen demnach nicht mehr in die Natur entlassen werden. Ein fundamentaler Schritt für die Artenvielfalt. Die Gen-Turbos haben das Potential ganze Arten dauerhaft zu verändern oder auch gänzlich auszulöschen. Das darf nicht passieren. Unser Ökosystem würde dadurch geschädigt, empfindliche Gleichgewichte gestört. Die Langzeitfolgen wären nicht absehbar.
Der Verlust der Artenvielfalt ist dramatisch - das müssen auch die letzten Zweifler einsehen. Das Europäische Parlament jedenfalls hat dazugelernt: vor zwei Jahren fand sich unter den Parlamentariern noch keine Mehrheit für ein Gene Drive Moratorium.
Jetzt müssen wir Druck machen, dass die EU-Mitgliedsländer und die EU-Kommission das Gene Drive Moratorium auch beim Treffen der Vereinten Nationen im Herbst auf die internationale Bühne heben. Die Weltbevölkerung kann den drastischen Artenrückgang nur gemeinsam verhindern.“

 

Weiterführende Links:
- Heute im Europäischen Parlament abgestimmte Resolution: https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/B-9-2020-0035_DE.pdf 
- Redebeitrag Martin Häusling im Plenum am 15.01.2020:
http://www.europarl.europa.eu/plenary/de/vod.html?mode=unit&vodLanguage=DE&vodId=1579116676321&date=20200115 
- Briefing Martin Häusling zu Gene Drives: https://martin-haeusling.eu/images/181017_Briefing_Häusling_Wir_brauchen_ein_Moratorium_für_Gene_Drive_.pdf
- Studie Martin Häusling zu Biodiversität: https://martin-haeusling.eu/images/Biodiversität_NEUAUFLAGE2018_RZ_web.pdf

 

 

 

16.01.2020

COP15 - Nur gemeinsam erfolgreich für den Artenschutz!

Die Forderungen des Europäisches Parlaments für das Internationale Übereinkommen für die biologische Vielfalt

Heute Mittag wird das Europäische Parlament seine Position für das 15. Treffen der Konferenz der Vereinten Nationen zum Internationalen Übereinkommen für die biologische Vielfalt (COP15) abstimmen. Dieses wird im Oktober stattfinden. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen und Mitglied im Umweltausschuss des Europäischen Parlaments, kommentiert:
„Wir haben keine Zeit zu verlieren, wenn wir das Artensterben stoppen wollen. Die Weltbevölkerung kann den drastischen Artenrückgang nur gemeinsam verhindern. Dazu brauchen wir dringend konkrete politische Vorgaben zum Schutz der Biodiversität - die zwingend eingehalten werden. Das Treffen der Vereinten Nationen zum Internationalen Übereinkommen für die biologische Vielfalt kann der Welt ein Forum bieten um gemeinsam Lösungen voranzutreiben.
Als Biobauer ist mir besonders wichtig, dass chemische Pestizide deutlich reduziert werden, im besten Fall unsere Landwirtschaft vollständig auf chemische Pestizide verzichtet. Die Gemeinsame Agrarpolitik muss dementsprechend prioritär landwirtschaftliche Bewirtschaftungsformen unterstützen, die der Artenvielfalt nicht schaden. Das muss sich auch in der Farm to Fork Initiative wiederfinden, die von der Europäischen Kommission aktuell ausgestaltet wird.
Wir Grüne haben in die heute abzustimmende Position des Europäischen Parlaments auch Vorschläge zu Gene Drives eingebracht. Das sind biotechnologische Verfahren, die als ‚Gen-Turbo‘ das Potential haben, ganze Arten auszulöschen. Soweit darf es nicht kommen! Das Treffen der Vereinten Nationen zur Artenvielfalt könnte eine der letzten Möglichkeiten sein, das Vorsorgeprinzip ernst zu nehmen und weltweit ein Verbot für Gene Drives zu erlassen: Forschung und Entwicklung an Gene Drive Organismen trägt immer das hohe Risiko einer ungewollten Freisetzung in die Umwelt. Auch könnten Gene Drive Technologien für militärische und feindliche Zwecke eingesetzt werden könnten. Es ist der Artenvielfalt und Zukunftsfähigkeit unseres Planeten sehr zu wünschen, dass die Mehrheit der Parlamentarier sich heute für ein solches Verbot aussprechen wird!“

Weiterführende Links:
- Heute im Europäischen Parlament abgestimmte Resolution
- Redebeitrag Martin Häusling im Plenum am 15.01.2020
- Briefing Martin Häusling zu Gene Drives
- Studie Martin Häusling zu Biodiversität

30.10.2019

SUMMARY Study: Genetically engineered plants -rather time bomb than a chance

Titel NBT  --> download summary

Genetically engineered plants as a universal remedy for hunger and drought? Little suitable and very risky, says a new study on new genetic engineering methods in agriculture, issued by the Greens/EFA in the European Parliament.
The dairy farmer and Green MEP Martin Häusling is co-author and publisher of the study published in July "future or time bomb? Designer plants as universal remedy are not the solution! "

24.07.2019

Martin Häusling und Harald Ebner zum Jahrestag des EuGH-Urteils über neue gentechnische Methoden

Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteilsspruch vom 25.07.2018 (Urteil in der Rechtssache C-528/16) bestätigt, dass Organismen, die mit neuen Gentechnikverfahren hergestellt wurden, der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen und die Umwelt und damit dem Vierklang aus Risikobewertung, Zulassung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung unterliegen. Die Regulierung der Freisetzungsrichtlinie dient sowohl dem Schutz der menschlichen Gesundheit und Umwelt, als auch der Sicherung der Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher und auch der gentechnikfreien Lebensmittelerzeugung. 

Martin Häusling, Koordinator der Grünen im Agrarausschuss und Mitglied des Umwelt- und Gesundheitsausschusses des Europäischen Parlaments, kommentiert:

„Die neuen gentechnischen Verfahren sind durch ihre potentielle Eingriffstiefe überaus wirkmächtig und es wäre verantwortungslos, eine Deregulierung auch nur zu erwägen und Verbraucher und Umwelt in Gefahr zu bringen. Unter dem Vorwand der fehlenden Nachweisbarkeit der Neuen Gentechnik, zögert die Europäische Kommission noch immer die Umsetzung des Urteils und damit die Risikoprüfung von Importgütern hinaus. Das ist ein grober Widerspruch. Wenn bereits Patente auf neue gentechnische Verfahren vergeben werden, müssen diese auch unterscheidbar sein. Recht wurde gesprochen, eine weitere Verzögerung ist nicht hinnehmbar!“

Harald Ebner, Sprecher für Gentechnik- und Bioökonomiepolitik der Grünen Bundestagsfraktion, kommentiert:​

"Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vor einem Jahr war eine sehr gute Nachricht für Bürgerinnen und Bürger, Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft. Dadurch bleibt das Vorsorgeprinzip und die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleistet. Denn es kommt bei gentechnischen Veränderungen nicht auf die Zahl der Schnitte in der DNA an, sondern auf deren Wirkung. Diese müssen in ordentlichen Verfahren geprüft werden. Alle Konstrukte müssen sich vor Freisetzung und Vermarktung am Vorsorgeprinzip und dem Prinzip der Umkehrbarkeit messen lassen."

 

 

14.05.2019

Weiterer Vorstoß für neue Gentechnik bei EU-Agrarministertreffen in Brüssel

Am heutigen Dienstag treffen sich die europäischen Agrarminister in Brüssel. Auf der Tagesordnung versteckt sich unter dem Punkt ‚Sonstiges‘[i] auch ein von den Niederländern eingebrachter Punkt zu ‚weiteres Vorgehen im Anschluss an das Urteil des Gerichtshofs zum rechtlichen Status von Pflanzen infolge einiger der neuesten Pflanzenzuchtverfahren‘. Absicht der Niederländer ist zweifelsohne, die Gentechnik-Regeln für die neuen Gentechnik-Verfahren wie CRISPR/CAS aufzuweichen. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen und Mitglied im Umwelt- und Gesundheitsausschuss im Europäischen Parlament, kommentiert:

„Auch neue Gentechnikverfahren wie CRISPR/CAS fallen unter die Gentechnik-Gesetzgebung, so hat es der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Juli entschieden. Zu Recht. Zu wenig wissen wir bislang über die Auswirkungen der Techniken in Zielorganismus und Ökosystemen. Nur das Vorsorgeprinzip, wie in der Gentechnik-Gesetzgebung geregelt, kann hier sicherstellen, dass wir nicht unwiderruflichen Schaden anrichten.
Es ist kein Geheimnis, dass das EuGH-Urteil von Gentechnik- und Chemie-Industrie sowie den konventionellen Bauernverbänden[1] mit großer Enttäuschung aufgenommen wurde. Allzu gerne

18.04.2019

TTIP-light: Europa muss den USA bei Thema Agrar die Stirn bieten

US-Präsident Donald Trump baut neue Drohkulissen auf und verlangt weitere Exporterleichterungen für amerikanische Agrar-Produkte in die EU. Sonst drohten Zölle für deutsche Autos. Martin Häusling, agrarpolitischer Sprecher der Grünen im Europäischen Parlament und Mitglied im Umwelt- und Gesundheitsausschuss, kontert und verlangt von der EU-Kommission Standfestigkeit:

„Was Trump uns seit Monaten über den Atlantik entgegen blökt, darf uns in Europa nicht schwach werden lassen. Wenn der US-Präsident wie Anfang der Woche bei einem Auftritt in Minnesota ultimativ fordert, dass die Europäer mehr amerikanische Agrar-Produkte kaufen sollen, andernfalls werde er die Importzölle auf europäische Autos erheben, dann gibt das nur eine Antwort: Nein. Das lassen wir nicht zu.
Ob die berühmten Chlorhähnchen, noch mehr Gentec-Soja oder mit Hormonen gepäppeltes Rindfleisch sowie mit neuartigen Gentec-Verfahren erzeugte Nahrungsmittel: Europa braucht all diese Produkte nicht, Europa will sie nicht. Sie sind nicht nach unseren Vorstellungen hergestellt, und sie würden eine erhebliche Marktverzerrung mit allen negativen Folgen für die europäischen Landwirte provozieren.
Bisher hat die Kommission diese ablehnende Haltung auch standhaft bestätigt. Ich hoffe, dass es dabei bleibt, wenn EU-Agrarkommissar Phil Hogan noch im Februar bekräftigte, dass bei den bevorstehenden Handelsgesprächen („TTIP-light“) mit den USA das Thema Agrar ausgeklammert bleibt.
Dies hat auch EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström diese Woche bei der Absegnung des Verhandlungsmandats zu diesen Gesprächen erklärt: „Die Landwirtschaft bleibt außen vor.“ Es komme bei den anstehenden Verhandlungen nicht in Frage, „dem Drängen und Wollen der USA“ nach einem stärkeren Zugang für US-Agrarexporte nach Europa Tür und Tor zu öffnen.
Dabei muss es bleiben. Europa darf nicht weich werden, nur weil Trump versucht, Agrar gegen Autos auszuspielen. Ich verlange auch von der Bundesregierung, dass sie anders als sonst nicht der Automobil-Industrie den Vorrang einräumt, sondern sich klar für die Interessen der europäischen Verbraucher sowie der europäischen Landwirte stark macht.“