Zu Glyphosat im KAB: Profitinteressen versus Vorsorgeprinzip
Profitinteressen versus Vorsorgeprinzip
Kritischer Agrarbericht 2017 - Zur Auseinandersetzung um die erneute Zulassung von Glyphosat – eine Chronik
von Martin Häusling
Im Juni 2016 hat die EU-Kommission die Zulassung für den Wirkstoff Glyphosat, die nach der Erstzulassung in der EU zunächst bis zum Jahr 2012 befristet war, bis zum 31. Dezember 2017 verlängert. Vorausgegangen war eine zunehmende Kritik am Einsatz dieses unter anderem als Herbizid Roundup weltweit eingesetzten Wirkstoffs durch Wissenschaftler, Nichtregierungsorganisationen und Ärzte sowie das Votum der internationalen Krebsagentur der Weltgesundheitsorganisation (IARC). Entgegen der bisherigen Bewertung kam die Agentur zu dem Schluss, dass das Herbizid Roundup »wahrscheinlich krebserzeugend beim Menschen« sei. Der folgende Beitrag skizziert den Entscheidungs- und Aushandlungsprozess zwischen EU-Kommission, EU-Parlament und mächtigen Lobbyinteressen und beschreibt dabei auch die besondere Rolle, die deutsche Behörden bei der Zulassung von Glyphosat spielen. Das Fazit des Autors: Wir brauchen Glyphosat nicht.