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Deutscher Naturschutzring  - Der Umweltausschuss des EU-Parlaments hat am Donnerstag gegen ein Verbot von Bisphenol A (BPA) in Lebensmittelverpackungen gestimmt und damit einen Entwurf der Kommission angenommen, der eine bloße Verringerung der Grenzwerte vorsieht.

Nur 17 der 60 Parlamentarier*innen des Umweltausschusses stimmten für den Antrag, den Weichmacher Bisphenol A in Materialien mit Lebensmittelkontakt zu verbieten. BPA wurde von der Europäischen Chemikalienagentur ECHA als hormonverändernd und als schädlich für die Fortpflanzung eingestuft und gilt als besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) (s. EU-Umweltnews vom 22.06.2017).

Stattdessen stimmte der Umweltausschuss für den Gesetzesentwurf der Kommission. Dieser sieht vor, die Grenzwerte für BPA in Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, von 0,6 mg auf 0,05 mg pro kg zu senken.

EU-Parlamentarier Martin Häusling hatte den Verbotsantrag mitinitiiert und ist enttäuscht vom Abstimmungsergebnis: „Bisphenol A muss aus Lebensmittelverpackungen verbannt werden. Nur dann kann sichergestellt werden, dass die Chemikalie nicht von der Verpackung in das Lebensmittel und von diesem in unseren Körper übergeht […] Selbst kleinste Mengen des Stoffes können in unser empfindliches Hormonsystem eingreifen und dort zu dauerhaften Veränderungen führen.“

Die Umweltorganisation HEAL (Health and Environment Alliance) sieht die EU in der Pflicht, die Gesundheit der Bürger*innen zu schützen und verweist auf bereits bekannte Alternativen zum schädlichen BPA und positive Erfahrungen in Frankreich, wo der Weichmacher in Lebensmittelverpackungen seit 2015 verboten ist. [km]

Entwurf der Kommission

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